Jetzt ist auch der Main-Taunus-Kreis ganz offiziell ein Corona-Risikogebiet. Am Montag überschritt die so genannte 7-Tage-Inzidenz mit 59 den kritischen Wert von 50. Seit heute, 8 Uhr, gelten daher schärfere Corona-Regeln und Kontaktbeschränkungen, auch wenn die Inzidenz heute wieder auf 56 sank.
In Schwalbach und im östlichen Main-Taunus-Kreis sind die Zahlen besonders gestiegen. Seit Freitag hat es in Schwalbach sechs Neuinfektionen gegeben. 14 Einwohner sind zurzeit akut erkrankt. Insgesamt hat es in Schwalbach bisher 60 Fälle gegeben. Im ganzen Main-Taunus-Kreis sind aktuell 151 an Covid-19 erkrankt. Die Gesamtzahl der Fälle stieg auf 949, von denen 780 als genesen gelten. Anfang der Woche ist der 18. Main-Taunus-Einwohner im Zusammenhang mit Covid-19 verstorben.
Nach Angaben von Landrat Michael Cyriax und der Kreisbeigeordneten Madlen Overdick hat sich die Verbreitung der Infektionen verändert. Sie seien jetzt nicht mehr vor allem auf Reiserückkehrer zurückzuführen, sondern die Ansteckungen finden innerhalb des Kreises statt. Michael Cyriax appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, Verantwortungsgefühl zu zeigen und die Hygiene- und Abstandsregelungen einzuhalten: „An allerster Stelle nämlich sind wir alle gefragt: Jeder kann mit seinem Verhalten zur Eindämmung des Virus beitragen.“
Zu dem Paket, das der Kreis festgelegt hat, zählen Maskenpflicht in Gaststätten, eine Sperrstunde ab 23 Uhr und das Verbot von Plexiglas-Visieren am Kinn. Im öffentlichen Raum dürfen sich nur maximal fünf Personen oder zwei Hausstände treffen. Für öffentliche Vor- und Aufführungen gilt eine Personenobergrenze von 100. Bei Hochzeits- und anderen privaten Feiern in öffentlichen oder gemieteten Räumen gilt eine Grenze von maximal 25, außerhalb geschlossener Räume von 100 Personen. In Alten- und Pflegeheimen besteht für Mitarbeiter und Besucher durchgängig Maskenpflicht. Die Maßnahmen gelten zunächst bis 31. Oktober.
Einen Schwerpunkt von Infektionen gab es in den vergangenen Tagen in der Behinderteneinrichtung Antoniushaus in Hochheim mit 28 und dem Pflegeheim Kursana Domizil in Kriftel mit 32 Personen positiv Getesteten. Das Gesundheitsamt stehe in engem Kontakt mit den Einrichtungen und habe Regelungen erlassen.
Darüber hinaus gibt es den Angaben zufolge keine Schwerpunkte. Die Verbreitungswege seien „diffus“, so Gesundheitsdezernentin Overdick. In rund zwei Drittel der Fälle ließen sich Infektionswege nicht mehr nachvollziehen.
Michael Cyriax und Madlen Overdick weisen auf die Bedeutung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln hin. Masken tragen, regelmäßiges Händewaschen und Lüften, Abstand halten und Vermeiden größerer Feiern und Treffen im privaten Bereich trügen entscheidend dazu bei, die Verbreitung von Corona einzudämmen: „Wir alle haben es in der Hand und sollten unsere Kontakte auf das Nötigste reduzieren“, sagt Gesundheitsdezernentin Madlen Overdick.
Die geplanten Regelungen des Kreises im Einzelnen:
- Gäste in Gaststätten, Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben müssen beim Betreten und Verlassen in den Gängen Masken tragen, auch in Gemeinschaftseinrichtungen wie den Toiletten.
- Verboten sind Plexiglas-Visiere, die am Kinn aufgesetzt sind, weil sie nach Expertenmeinung keinen ausreichenden Schutz bieten.
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, in Gruppen von maximal fünf Personen oder mit den Angehörigen des eigenen oder eines weiteren Hausstandes erlaubt. Diese Regelungen gelten auch bei Besuchen von Restaurants, Cafés und Bars. Für Treffen im privaten Bereich wird empfohlen, sich an diesen Vorgaben zu orientieren.
- Gastronomie und Bars müssen um 23 Uhr schließen.
- Die Teilnahme an Veranstaltungen wie Theater- und Opernaufführungen, Konzerten, Kinovorführungen wird auf maximal 100 Personen beschränkt.
- An privaten Treffen in öffentlichen oder gemieteten Räumen (etwa Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Konfirmationen) innerhalb geschlossener Räume dürfen nur maximal 25, außerhalb geschlossener Räume maximal 100 Personen teilnehmen.
- Bei privaten Treffen und Feiern wird eine Teilnehmer-Obergrenze von zehn Personen empfohlen.
- In Alten- und Pflegeheimen müssen Mitarbeiter und Besucher in sämtlichen Räumen Masken tragen, auch in den Räumen der Bewohner. red
VGH Baden Württemberg hebt Beherbergungsverbot auf
Das Verbot sei unverhältnismäßig und greife in das Grundrecht auf Freizügigkeit ein, so die Entscheidung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in einem Eilverfahren. Die Richter haben damit den Antragstellern aus Nordrhein-Westfalen Recht gegeben, die einen Urlaubsaufenthalt im Landkreis Ravensburg gebucht hatten. Dafür hätten sie einen negativen Coronatest vorweisen müssen.
Quelle SWR
Wenn sich statt der 9 Personen „nur“ 7 infiziert hätten wäre der Wert 46.
Eine vermeintliche große Steigerung ist bezogen auf Schwalbach auf sehr wenige Personen bezogen. Wenn diese dann noch den zur Zeit üblichen Gefahrenherden (große Familienfeiern, Partys etc) zugeordnet werden können, ist die gefühlte Bedrohungslage eine völlig andere.
Ja, Herr Schlosser, mathematisch ist das richtig. Ausgehend von einem sehr niedrigen Wert.
Auf dem Faktencheck des Bayrischen Rundfunks wird auch zum Inzidenzwert Stellung bezogen.
Da gibt es auch Fachleute, die nicht 50 sondern 84 als Schwellenwert ansehen oder ihn ganz als handlungsempfehlend ablehnen Auch sollte betrachtet und gewichtet werden, vor der Berechnung, ob es sich um diffuse Fallsteigerungen handelt oder um begrenzt und nachvollziehbare Fälle, die vom Rest der Bevölkerung abgegrenzt werden können. Diffuse Steigerungen, die nicht begründet nachvollzogen werden können, sind hier das größere Übel. Ob die in Schwalbach in den letzten 7-10 Tagen neu aufgetreten Fälle eindeutig bestimmten Ereignissen zuzuordnen sind ist mir nicht bekannt. Das sollte vom Gesundheitsamt künftig ebenfalls mitgeteilt und der Bevölkerung kommuniziert werden.
Coronafrei werden wir nicht mehr werden, umso mehr gilt, dass wir AHA einhalten und weitere Beschränkungen, wie zum Beispiel die Einschränkung der Bewegungsfreiheit innerhalb Deutschlands (Reisefreiheit) sehr dezidiert belegt werden müssen.
Faktencheck: In Schwalbach hat es in den vergangenen 7 Tagen 9 neue Fälle gegeben. Daraus ergibt sich für Schwalbach allein eine 7-Tage-Inzidenz von 58,8. Sie liegt damit höher als die des Main-Taunus-Kreises insgesamt.
Zwei Hotspots, lokal begrenzt, ziehen den Inzidenzwert in Summe deutlich nach oben. Was macht den Umgang in Eschborn, Schwalbach, Flörsheim etc so bedenklich, dass alle jetzt den verschärften MTK Regeln unterliegen?
Es gibt keine räumlichen Zusammenhänge, sachliche offenbar auch nicht.
Landkreise sind politische Gebilde, zuallerst dafür gedacht, kommunale Aufgaben wahrzunehmen, für die einzelne Gemeinden zu wenig Resourcen haben. Dazu zählt auch das öffentliche Gesundheitswesen, der Katastrophen oder Seuchenschutz. Das ist ökonomisch und organisatorisch sinnvoll. Eine lokale Einzelfallbetrachtung allerdings auch.
Warum soll ein Sulzbacher oder Schwalbacher einen Negativtest innerhalb Deutschlands vorlegen, weil lokal begrenzte Coronaausbrüche einen Inzidenzwert von 50+ auf die Einwohnerzahl einer Gebietskörperschaft hochgerechnet ergeben, obwohl sie 15 oder 20 km entfernt vom Ausbruchsgeschehen leben?
Kein Wunder das wir jetzt auch zum Risikogebiet gehören. Die Maske sitzt bei vielen Menschen auf „halb 12“ nämlich unter der Nase und der Mindestabstand wird auch nicht eingehalten. Wenn man darum bittet auf Abstand z.B. beim einkaufen zu gehen oder die Maske in den öffentlichen Verkehrsmitteln richtig oder überhaupt aufzusetzen wird man oft genug angepöbelt und beschimpft. Es betrifft alle Altersklassen die sich oft genug nicht an die Regeln halten. Ich gehöre zur Risikogruppe und bitte alle um mehr Verständnis und Einhaltung der Corona-Maßnahmen im öffentlichen Bereich. Nur so werden wir das ganze schnell und gesund überstehen. Ignoranz und Sturheit hilft hier nicht weiter.
Ich habe ab 26.10.20 eine Pauschal-Busreise im Spreewald gebucht.
kann der Reiseveranstalter von mir einen Negativtest verlangen.?