19. November 2020

RMV-Aufsichtsrat beschließt Vertragsstrafe für Maskenverweigerer

Modernere Bahnhöfe und schnellere Buslinien

Der RMV-Aufsichtsrat hat am gestrigen Mittwoch der Schlussfassung des fortgeschriebenen Regionalen Nahverkehrsplans (RNVP) zugestimmt und somit die Weichen für die Nahverkehrsentwicklung bis 2030 gestellt.

„Corona ändert nichts daran, dass die Zeichen auf Bus und Bahn stehen“, meint der RMV-Aufsichtsratsvorsitzende und Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann. „Mit der Zustimmung zum Regionalen Nahverkehrsplan haben wir den Fahrplan für Verkehrswende und Klimaschutz auf den Weg gebracht.“
Der Regionale Nahverkehrsplan gilt als „Masterplan“ für die Entwicklung und Gestaltung des regionalen Nahverkehrsangebots. In regelmäßigen Abständen werden mit ihm beispielsweise vorgesehene Fahrtenfrequenzen und notwendige Schieneninfrastruktur-Ausbauvorhaben definiert. „Das Besondere am Regionalen Nahverkehrsplan ist, dass er nicht einfach die RMV-Sicht darstellt, sondern auch die Stellungnahmen von hunderten Institutionen und Kommunen miteinbezogen wurden“, erklärt Ulrich Krebs, stellvertretender RMV-Aufsichtsratsvorsitzender und Landrat des Hochtaunuskreises.
Auch der Ausbau des Expressbusnetzes wird weiter vorangetrieben, sowohl im Ballungsraum wie auch in der Fläche. Bis zum Jahr 2030 soll sich die Anzahl der schnellen Buslinien mindestens verdoppeln, wodurch auch dort, wo keine Schieneninfrastruktur vorhanden ist, attraktive Angebote mit kurzen Reisezeiten bereitgestellt werden können. Zu den weiteren im Regionalen Nahverkehrsplan genannten Vorhaben, deren Realisierung in den nächsten zehn Jahren vorgesehen ist, gehören unter anderem S-Bahn-Maßnahmen, die Regionaltangente West sowie der Ausbau von Regionalstrecken wie zum Beispiel der Niddertalbahn.
Auch die Bahnhöfe sollen dem Regionalen Nahverkehrsplan zufolge moderner werden und den Fahrgästen einen noch komfortableren Zugang zum öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) bieten: Bis 2030 sollen 75 Prozent aller Bahnhöfe im RMV-Gebiet barrierefrei werden. Im abschließenden Verfahrensschritt liegt der Plan nun dem Land Hessen zur Zustimmung vor.
Zudem beschloss der RMV-Aufsichtsrat, die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in die Beförderungsbedingungen des Verbundes mitaufzunehmen. „Ab 1. Januar 2021 kann damit auch das Kontrollpersonal in den Bussen und Bahnen eine Vertragsstrafe von 50 Euro erheben, wenn ein Fahrgast ohne Mund-Nasen- Bedeckung im öffentlichen Nahverkehr unterwegs ist“, sagt Verkehrsminister Tarek Al-Wazir. „Dies ist ein Beitrag zur Eindämmung der Pandemie, sorgt für mehr Sicherheit bei den Fahrgästen und erhöht die Akzeptanz von Bus und Bahn.“ Damit der Beschluss auch umgesetzt werden kann, hat der Aufsichtsrat entschieden, das RMV-Serviceteam um weitere 20 Mitarbeiter aufzustocken.
Die Umsetzung der Landesverordnung zum Tragen von Mund-Nasen- Bedeckungen in Bus und Bahn haben RMV und Verkehrsunternehmen bislang durch die Verteilung kostenloser Masken, vielfältige Kommunikationsmaßnahmen sowie umfangreiche Kontrollen unterstützt. Fahrgäste, die ohne Mund-Nasen-Bedeckung angetroffen wurden, konnten auf Basis des Hausrechts von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden. Eine Geldbuße konnte nur durch Ordnungsbehörden verhängt werden, welche in regelmäßigen Schwerpunktkontrollen gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen und dem RMV in Stationen und Fahrzeugen unterwegs war. Ausgenommen von der Regelung sind Fahrgäste, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können und dies mit einem schriftlichen Attest nachweisen. red

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