7. Dezember 2020

Bürgerbüro informiert im Internet über nötige Unterlagen für Dokumente

„Was muss ich mitbringen“

Das kommt im Bürgerbüro im Rathaus leider häufig vor: Bürger, die ihren neuen Wohnsitz anmelden wollen oder die einen neuen Ausweis benötigen, müssen unverrichteter Dinge wieder nach Hause, denn sie haben einen Teil der erforderlichen Unterlagen nicht mitgebracht.

Um sich künftig einen unnötigen Weg zu sparen, empfiehlt die stellvertretende Leiterin des Ordnungsamtes Silja Ziener-Martin deshalb, sich vorab über die nötigen Unterlagen und Nachweise zu informieren. Dies ist auf zweierlei Wegen möglich. Zum ersten können die Schwalbacherinnen und Schwalbacher die Internet-Präsenz der Stadt unter www.schwalbach.de besuchen. Im Kapitel „Rathaus & Bürgerservice“, in der Navigationsleiste links unter „Bürgerservice“ sind alle Leistungen des Bürgerbüros und der gesamten Stadtverwaltung alphabetisch aufgelistet. Unter „R“ findet man „Reisepass“ und nach dem Anklicken eine ganze Seite mit Informationen zu dieser Verwaltungsleistung. So wird unter der Überschrift „Was muss ich mitbringen“ alles aufgelistet, was für einen neuen Reisepass ins Bürgerbüro mitgebracht werden muss. Auch unter der Telefonnummer 06196/804-310 kann man sich nach den notwendigen Unterlagen erkundigen.
Ohne die entsprechenden Dokumente geht es nicht. „Die Beschäftigten im Bürgerbüro sind an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. Ausnahmen können sie nicht machen. Doch sie sind gerne bereit zu helfen“, erklärt Silja Ziener-Martin. Gerade Angaben zu Namensführung, Wohnsitz und Familienstand haben große Auswirkungen auf andere Lebensbereiche, da sich viele andere Behörden aber auch Unternehmen auf die korrekten Daten im Einwohnermelderegister verlassen. Sie dürfen daher nicht einfach so „auf Zuruf“ eingetragen werden, sondern müssen im Regelfall mit amtlichen Dokumenten nachgewiesen werden wie zum Beispiel mit Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil. red

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