26. Januar 2021

Medizinische Masken in Bussen und Bahnen

Die Hessische Landesregierung hat am 20. Januar eine Erweiterung der Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV ) beschlossen. Die Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft (MTV) informiert, dass seit Samstag die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in allen Bussen und Bahnen sowie an allen Bushaltestellen und Bahnhöfen gilt. Als medizinische Masken werden die sogenannten OP-Masken sowie Masken des Standards KN95/N95 und FFP2 bezeichnet .

Die Aktualisierung der hessischen Corona-Landesverordnung soll laut MTV dazu beitragen, dass sich die Fahrgäste untereinander vor einer Infektion schützen. Die Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft (MTV) fordert deshalb alle Fahrgäste auf, dieser Pflicht nachzukommen. Im ÖPNV kann der ansonsten gültige Mindestabstand von 1,5 Metern oft nicht eingehalten werden und ist im ÖPNV daher auch nicht vorgeschrieben. Das korrekte Tragen von Masken ist daher besonders wichtig. Seit Samstag müssen nun zwingend medizinische Masken getragen werden. Schals oder Stoffmasken sind als Infektionsschutz im ÖPNV nicht mehr erlaubt. Die MTV weist daraufhin, dass die erweiterte Maskenpflicht auch für alle Bushaltestellen und Bahnhöfe gilt.
Die MTV empfiehlt zur Kontaktreduzierung die öffentlichen Verkehrsmittel nur für dringend notwendige Fahrten zu nutzen. Sofern ein Arbeiten im Homeoffice nicht möglich ist, sollen Fahrgäste nach Möglichkeit Fahrten in den Hauptverkehrszeiten vermeiden. Außerdem hält die MTV, ihre Fahrgäste dazu an, Abstand zu halten und nach Möglichkeit immer mindestens einen Sitzplatz zwischen sich und weiteren Mitfahrern freizuhalten. Bei bereits ausgelasteten Fahrzeugen sollte möglichst auf eine spätere Fahrt ausgewichen werden.
Das Service-Telefon ist unter der Rufnummer 06192-2002621 täglich von 6 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts erreichbar. Informationen gibt es auch unter www.mtv-web.de im Internet. red

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