1. Februar 2021

Zeit für eine gründliche Prüfung

Die vorliegende Magistratsvorlage zum Ankauf des Heizkraftwerkgrundstücks ist laut „FDP & Freie Bürger“ nicht strukturiert genug aufbereitet, als dass eine schnelle und einfache Beantwortung der Fragen möglich ist. Die Vertragsentwürfe seien Anlagen zur Magistratsvorlage und es gäbe keine Gegenüberstellung der Neu- und Altverträge, aus der man ablesen könne, wie die Vereinbarung bisher war und, wie sie sich nun verändert habe.

„Die Zeit werden wir uns definitiv nehmen, die Vorlage gründlich zu prüfen. Da ist sich die gesamte Fraktion einig“, erklärt Fraktionsmitglied Walter Korn. „Die Eilbedürftigkeit, die der Bürgermeister hier suggeriert, sehen wir nicht. Die vorliegenden Verträge sollen zum 1. Januar 2022 in Kraft treten und der Nassauischen Heimstätte und E.ON ist klar, dass die vorliegenden Vertragsentwürfe unter dem Vorbehalt der Gremienbeschlüsse stehen.“, sagt Fraktionsvorsitzende Stephanie Müller.
Die Vorlage soll laut „FDP & Freie Bürger“ im Hinblick auf zwei Dinge beurteilt werden: Was verbessert sich für die Verbraucher im Vergleich zu heute? Welche Rechte und vor allem Pflichten ergeben sich für die Stadt Schwalbach bei Vertragsunterzeichnung aus dem Erbbaurechtsvertrag und dem Betriebsvertrag mit der E.ON? Welche Folgekosten werden und können aus den Verträgen entstehen?
Für die beiden Parteien bedeutet dies, dass sie auf Basis der vorliegenden Unterlagen gezielte Fragen stellen müssen. Bereits am 17. Januar 2020 stellten die Liberalen einen Antrag, der sowohl eine Beurteilung der Energiepreise in der Wohnstadt Limes, als auch der finanziellen Folgen des Grundstückskaufes zum Ziel hatte. Dieser wurde am 3. Dezember 2020 von allen anderen Fraktionen abgelehnt.
Bis die Unterlage durchgearbeitet und die Fragen alle beantwortet sind, wird es „FDP & Freie Bürger“ zufolge noch dauern. Fest stehe aber schon, dass die vorgesehenen Haushaltmittel in Höhe von 1,35 Millionen Euro nicht ausreichen, da der Grundstückspreis, den Angaben zufolge aufgrund gestiegener Bodenrichtwerte, jetzt bei knapp zwei Millionen Euro liege. Damit würden die Kosten 47 Prozent über dem ursprünglich geplanten Kaufpreis liegen. Und auch bei den Energiepreisen scheint sich laut den beiden Parteien per heute nicht viel getan zu haben, gegenüber dem, was die IG Fernwärme in den letzten Jahren ohnehin schon erreicht hat. Der Grundpreis, den private Haushalte zu zahlen haben und der ein massiver Kostentreiber sei, bleibe offensichtlich bestehen. Auch der Anschlusszwang werde nicht aufgehoben.
„Es muss Transparenz geschaffen werden, welche Verbesserungen für den Verbraucher verhandelt wurden und welche Folgekosten der Stadt dadurch entstehen. Als Stadtverordnete können wir nicht einfach eine Vorlage durchwinken, die die entscheidenden Fragen unbeantwortet lässt.“, ist sich die Fraktion einig. red

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