11. Februar 2021

Wählen gehen

Wie das Wahlamt im Rathaus mitteilt, sollen die Wahlbenachrichtigungen für den gesamten Main-Taunus-Kreis am Donnerstag, 18. Februar, oder Freitag, 19. Februar, zugestellt werden. Die Schwalbacher Wähler werden also gegen Ende der kommenden Woche ihre Wahlbenachrichtigung im Briefkasten finden.

Wie immer ist auf deren Rückseite ein Antrag für die Briefwahl vorgedruckt. Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal kommen kann oder aufgrund der Corona-Pandemie lieber den Stimmzettel zuhause ausfüllen möchte, kann sich schon vorher die Briefwahlunterlagen zusenden lassen.
Wegen der derzeitigen Kontaktbeschränkungen kann das Bürgerbüro nur nach telefonischer Terminvereinbarung persönlich aufgesucht werden. Daher sollte der Antrag für die Briefwahl einfach vollständig ausgefüllt in einem frankierten Umschlag an das Rathaus geschickt oder dort eingeworfen werden. Die Briefwahlunterlagen werden dann kurzfristig ausgestellt und zugeschickt.
Die Beantragung der Briefwahl ist aber auch schon vor Zusendung der schriftlichen Wahlbenachrichtigung per Internet möglich. Auf der städtischen Homepage unter www.schwalbach.de kann unter der Rubrik „Rathaus und Bürgerservice“ in der Box Servicelinks „Kommunalwahlen 2021“ ein Online-Antrag ausgefüllt werden.
Aber auch per E-Mail an buergerbuero@schwalbach.de unter Angabe von Name, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse können die Wahlunterlagen angefordert werden. Einfacher ist es jedoch, die Wahlbenachrichtigung abzuwarten und den aufgedruckten QR-Code mit dem Handy abzuscannen.
Wer zum genannten Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich ab dem 22. Februar unter der Telefonnummer 06196/804-310 oder per E-Mail an buergerbuero@schwalbach.de im Bürgerbüro im Rathaus. red

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