12. Februar 2021

Abstimmung noch vor der Wahl

Das Fernheizkraftwerk in der Adolf-Damaschke-Straße. Archivfoto: Schlosser

In der des Haupt- und Finanzausschusses wurde gestern Abend eine weitere Lesung dieses Gremiums zum Kauf des Grundstücks des Fernheizwerkes in der Adolf-Damaschke-Straße beschlossen. Diese soll in zwei Wochen, also am 25. Februar 2021, stattfinden. Damit die Stadtverordnetenversammlung noch vor der Kommunalwahl am 14. März über das Vorhaben abstimmen kann, soll zu einer Sondersitzung Anfang März eingeladen werden.

Denn danach wird es mehrere Wochen dauern, bis sich Stadtverordnetenversammlung, Ausschüsse und Magistrat konstitutiert haben und wieder arbeitsfähig sind. Aus diesem Grund – und weil die in den Vertragsverhandlungen mit der Nassauischen Heimstätte (NH) und „E.ON“ erzielten Ergebnisse nach Auffassung des Magistrats für Schwalbach „so vorteilhaft“ sind – drückt Bürgermeister Alexander Immisch auf die Tube.

„Die zum Kauf des Fernheizgrundstücks ausgehandelten Verträge werden die Stadt in die Lage versetzen, die Wärmeversorgung in der Wohnstadt Limes mitzugestalten. Wir wollen endlich in den Fahrersitz, damit wir die richtige Richtung einschlagen können. Diese Chance müssen wir jetzt ergreifen.“

Über die für Schwalbach erreichten Verhandlungsergebnisse freut sich Alexander Immisch weiterhin: Die Laufzeit des Erbbaurechtes habe bis zum 31. Dezember 2027 begrenzt werden können. Eine automatische Verlängerung des Erbbaurechtes gebe es dann nicht mehr und die Stadt könne den Betrieb des Fernheizkraftwerks neu ausschreiben. „Die Stadt wollte keinesfalls einer Verlängerung der Laufzeit des Vertrages über 2027 hinaus zustimmen. Dies ist der Grund, warum wir für private Kunden eine Umstellung der Berechnung des Grundpreises von beheizter Fläche auf Anschlusswert nicht durchsetzen konnten.“ Er erinnert daran, dass die NH dem Verkauf ihres Grundstückes an die Stadt nur zustimmen wollte, wenn diese auf gütlichem Wege zustande komme.

Ebenso ist vertraglich festgelegt, dass der den „E.ON“-Kunden zu berechnende Wärmelieferpreis das Niveau der durchschnittlichen jeweiligen vergleichbaren Fernwärmepreise im Land Hessen nicht überschreiten darf. Wird gegen diese Verpflichtung verstoßen, würde das Erbbaurecht auf die Stadt zurückfallen. Ein letzter Pluspunkt der vertraglichen Regelungen ist laut Immisch die Einrichtung eines Kundenbeirats. In ihm werden neben den Vertragspartnern auch die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und sachkundige Bürger beteiligt. Der Kundenbeirat soll dem Informations- und Meinungsaustausch über Fragen der Fernwärmeversorgung und weiterer Energiedienstleistungen in Schwalbach dienen.

Alexander Immisch ist überzeugt, dass mit dem Kauf des Heizwerkgrundstücks das seit mehr als einem Jahrzehnt andauernde bürgerschaftliche Engagement zahlreicher Schwalbacherinnen und Schwalbacher gewürdigt wird. Der Dank des Bürgermeisters geht auch an die Aktiven der der IG Fernwärme, die dieses Thema über mehr als ein Jahrzehnt lang mit Nachdruck in der kommunalpolitischen Arena gehalten hätten. Weiter dankt Immisch auch im Namen des Magistrates der Energie-Kommission, die als Hilfsorgan des Magistrates im Jahr 2008 gebildet worden ist. red

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