24. Februar 2021

„Fernheizung als Wahlkampfthema“

Zum Thema „Fernwärmekraftwerk“ erreichte die Redaktion nachfolgender Leserbrief. Leserbriefe geben ausschließlich die Meinung ihrer Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich Kürzungen vor. Wenn auch Sie einen Leserbrief veröffentlichen möchten, senden Sie ihn unter Angabe Ihrer vollständigen Adresse und einer Rückruf-Telefonnummer (beides nicht zur Veröffentlichung) an info@schwalbacher-zeitung.de.

Es ist Wahlkampf in Schwalbach. Und wie überall versuchen auch hier die sich bewerbenden Parteien mit ihren Leistungen und Ausblicken zu glänzen.
Eigenartigerweise hat bei allen das Thema Fernheizung Einzug in den Wahlkampf gefunden, obwohl sich beileibe nicht alle Parteien bei diesem Thema in den letzten Jahren positiv hervorgetan haben und auch derzeit nicht mit konstruktiven Vorschlägen glänzen.
Kurz zur Sache: Seit mehr als einem Jahrzehnt wurde versucht, für die Fernwärmekunden faire und wettbewerbsgerechte Preise zu erreichen. Das Ganze mündete in einem Kartellverfahren, an dessen Ende ein Vergleich zwischen dem Bundeskartellamt und dem Energieversorger (ohne Beteiligung der betroffenen Kunden bezüglich der Höhe der Entschädigungen) stand, der unter anderem eine Rückzahlung eines sehr kleinen Betrages für die überhöhten Preise vorsah. In meinem eigenen Fall waren das etwa 500 Euro für rund 4.000 Euro zuviel gezahlter Preise.
Bei den Bemühungen um Änderungen wurde durch den Rechtsanwalt Dr. Ploghaus festgestellt, dass das Erbbaurecht als Basis für das gesamte Konstrukt, mit der Nassauischen Heimstätte (NH) als Eigentümer und dem Energieversorger als Monopolist, erloschen ist. Damit hätten sofort Verhandlungen über einen zeitnahen Kauf des Grundstücks durch die Stadt und eine Ausschreibung für eine wettbewerbsgerechte Preisgestaltung stattfinden können.
Zwar wurde dann 2010 der Beschluss gefasst, das Grundstück durch die Stadt zu erwerben, aber alle Bemühungen wurden entweder durch einige Personen und Parteien in Schwalbach oder andere Umstände blockiert.
Und nun liegen, kurz vor der Wahl, Vorlagen für Verträge auf dem Tisch, die wieder ein Erbbaurecht vorsehen, für das es eigentlich gar keine Grundlage gibt und das weiterhin das alte Preisverfahren für ganze sieben Jahre garantiert. Das alles zulasten der Kunden, die sich noch nicht einmal wehren können.
Angesichts der an Aktionismus grenzenden Hektik, die vorliegenden Vorlagen ohne tiefgründige Prüfung durchzupeitschen, stellt sich hier die Frage: Wem nützt das? Aus meiner Sicht nur e.on und der NH. Oder verbirgt sich mehr dahinter?
Interessanterweise wird das auch noch von denen forciert, die früher alles blockiert haben. Das Schlimmste an allem ist aber, dass das Ganze als Verhandlungserfolg gefeiert wird mit dem Hintergedanken: Wählt uns!
Und das werde ich ganz bestimmt nicht tun, sondern diejenigen wählen, die mit dem Thema ehrlich und im Sinne der Bürger umgegangen sind.

Günter Müller
Schwalbach

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