22. April 2021

Keine ausreichende Diversifizierung

Nach der Beantwortung des umfangreichen CDU-Fragenkatalogs zeichnen sich nach Meinung der Fraktion gleich mehrere Themen ab, bei denen dringend Handlungsbedarf besteht: Anders als die Stadt hält die CDU die Diversifizierung der getätigten Anlagen nicht für ausreichend.

„Neben der Verteilung der Geldanlagen auf mehrere Kreditinstitute muss die Ausgewogenheit dieser Verteilung beachtet werden, um Klumpenrisiken – wie im Falle Greensill von rund 20 Prozent – zu vermeiden. Dabei geht es nicht nur um klassische Ausfallrisiken, sondern auch um operative Liquiditätsengpässe im Falle einer Insolvenz“, erläutert die CDU-Finanzexpertin Katrin Behrens. Hierbei gelte es zwischen Festgeld- und Sichteinlagen zu unterscheiden. Die CDU drängt deshalb auf prozentuale Vorgaben zur Diversifizierung in der neuen Anlagerichtlinie, welche die Anlage auf Sparkassen, Volksbanken und die Bundesbank begrenzt. Ob zukünftig die Geldanlagen ausschließlich bei inländischen Instituten getätigt werden sollen, sei gesondert zu prüfen.
Nach Beurteilung der CDU weisen die in der Verwaltung angewendeten Prozesse im Rahmen der Geldanlagen deutliche Schwachstellen auf: Die Einhaltung von Magistratsbeschlüssen wurde nicht ausreichend geprüft, eine fortlaufende Risikoüberwachung fand offensichtlich nur unzureichend statt. Gerade vor dem Hintergrund des derzeitigen Niedrigzinsumfeldes sei es unumgänglich, auf das Rating eines Geldinstituts sowie ein maßvolles Rendite-Risikoverhältnis zu achten. Dies wurde offensichtlich nicht mit der gebotenen Sorgfalt ausgeübt. Die Herabstufung der Greensillbank von A- auf BBB+ hätte andernfalls rechtzeitig zu Konsequenzen geführt und der drohende Verlust von 19 Millionen Euro wäre vermeidbar gewesen. Es ist aus Sicht der CDU notwendig zu gewährleisten, dass diese Unzulänglichkeiten abgestellt und zukünftige Prozesse engmaschig dokumentiert und kontrolliert werden.
Daniela Hommel, Mitglied im Fraktionsvorstand mit über zehn Jahren Erfahrung in der Wirtschaftsprüfung, meint: „Nach derzeitigem Kenntnisstand sind Prozesse und Abläufe in der Verwaltung nicht eindeutig genug definiert und werden zudem stellenweise lückenhaft angewendet. Dies muss umgehend behoben werden. Darüber hinaus gilt es, die angemessene Dokumentation der Entscheidungen zu gewährleisten.“
Deshalb fordert die CDU eine Überprüfung der bestehenden Geldanlagen, die zwar vor Inkrafttreten der neuen Anlagerichtlinie vom 14. Dezember 2020 sowie dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25. März getätigt wurden, aber nicht mit diesen im Einklang stehen. Dabei sollten sowohl die Ratings der Kreditinstitute als auch die bestehende Haftung im Einzelfall unter die Lupe genommen werden. red

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