Im Rahmen der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Antworten auf die CDU-Anfrage, stellte sich laut der Fraktion von „FDP & Freie Bürger“ heraus, dass diese teilweise fehlerhaft sind.
Das Datum für die Eröffnung des Moratoriums bei der Greensill Bank durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist den Liberalen zufolge mit dem 4. März 2020 statt mit dem 3. März 2020 angegeben. Am 4. März dieses Jahres fand abends eine Stadtverordnetenversammlung statt. Dort beschlossen SPD und CDU gemäß der FDP das Fernheizkraftwerksgrundstück für zwei Millionen Euro zu erwerben. Es habe im Rahmen dieser Sitzung keinen Hinweis des Bürgermeisters gegeben, dass Schwalbach möglicherweise 19 Millionen Euro verloren hat, obwohl zu diesem Zeitpunkt das Thema Greensill-Pleite bereits einen Tag die Medien beherrschte.
Auch die Beantwortung zwei weiterer Fragen offenbaren den Liberalen zufolge eklatante Wissenslücken. In der Anlage zur Anfrage werde zu allen fünf Festgeldanlagen, die bei der Greensill Bank getätigt wurden, ein Rating angegeben. Demnach habe die Greensill Bank AG dreimal das Rating A- und zweimal das Rating BBB+ zum Zeitpunkt der getätigten Anlagen gehabt. Überprüfe man, wann die Anlagen abgeschlossen wurden, ergäbe sich ein anderes Bild. „Lediglich die erste bei der Greensill Bank getätigte Anlage hatte noch ein A- Rating. Die vier anderen Anlagen wurden nach dem 17. September 2020 getätigt. Damit hatten sie zum Abschlusszeitpunkt lediglich noch das Rating BBB+ mit einem ‚negativen Ausblick‘, da die Ratingagentur Scope die Greensill Bank am 17. September 2020 von A- auf BBB+ herabgestuft hat“, heißt es in einer Presseerklärung von „FDP & Freie Bürger“.
Auf die Frage, ob „die Einlagen, die nach dem Inkrafttreten der Anlagerichtlinie getätigt wurden, von den rechtlichen Vorgaben der Richtlinie gedeckt seien“, lautete die Antwort nach Angaben der FDP, dass dies nach dem 14. Dezember 2020 der Fall gewesen sei. – An diesem Tag habe der Magistrat die Anlagerichtlinie beschlossen. Die Richtlinie sei allerdings erst zum 1. Februar 2021 in Kraft getreten. Am 15. Dezember 2020 wurde das vierte von insgesamt fünf Festgeldern bei der Greensill Bank AG abgeschlossen – und fällt damit wie drei weitere Greensill-Festgelder in den Zeitraum, als der Magistratsbeschluss Gültigkeit hatte. Nach diesem Beschluss hätte lediglich bei Sparkassen, Genossenschaftsbanken und der Bundesbank Geld angelegt werden dürfen.
„FDP & Freie Bürger“ haben in einem Schreiben den Magistrat aufgefordert die Antworten zu überprüfen und zu korrigieren. „19 Millionen Euro Steuergelder sind vermutlich weg. Das Thema ist hochsensibel und deswegen müssen die Bürgerinnen und Bürger der Arbeitsweise in der Stadtverwaltung vertrauen können – die Qualität der Beantwortung der Fragen erreicht leider eher das Gegenteil“, ist sich die Fraktion einig. red