30. Juli 2021

SPD stellt sich in der Greensill-Affäre vor den Bürgermeister

„Alexander Immisch hat nicht leichtfertig gehandelt“

Schwalbach hat 19 Millionen Euro bei der mittlerweile insolventen Greensill-Bank angelegt.

Darüber, dass einige Mitglieder des Greensill-Akteneinsichtsausschusses von Grünen und FDP mitten in der parlamentarischen Sommerpause einen „Zwischenbericht“ veröffentlichen, ist die SPD-Schwalbach ausgesprochen irritiert. Sie sieht darin eine unzulässige Vorverurteilung des Bürgermeisters Alexander Immisch.

„Selbst wenn das bestritten wird, so ist solch ein Vorgehen kaum anders einzuordnen“, kommentiert Parteichefin Nancy Faeser. Der Ausschussvorsitzende Eyke Grüning wird – wie geplant und üblich – erst nach der letzten Ausschusssitzung einen offiziellen Bericht vorstellen. Auf die Vorwürfe von Grünen und FDP will die SPD aber dennoch antworten: „Wir haben in den Akten bisher keinen einzigen Hinweis darauf gefunden, dass es der Bürgermeister war, von dem im Juni 2020 die Initiative zu einer neuen Anlagepolitik ausging, eher im Gegenteil“, bestätigt Ausschussmitglied Dr. Claudia Ludwig, möchte aber dem Abschlussbericht nicht vorgreifen.

Dreh- und Angelpunkt im Greensill-Akteneinsichtsausschuss ist der Magistratsbeschluss vom Februar 2019, nach dem das Geld der Stadt nicht bei Privatbanken angelegt werden darf. Der Bürgermeister hat laut SPD „mit großem Bedauern“ versichert, dass ihm dieser Beschluss nach seiner Amtsübernahme nicht bekannt war. SPD und CDU glauben ihm das. Grüne und FDP/Freie Bürger bezichtigen Alexander Immisch dagegen der Lüge, weil er andere Beschlüsse kannte, in denen das Vorgängerpapier erwähnt wird. „Das ist schon eine ziemlich dreiste Unterstellung“, empört sich Claudia Ludwig. „Denn ein Papier, das zwar unbestritten über den Bürgermeister-Schreibtisch gegangen ist, ist noch kein Beweis dafür, dass Immisch alles kannte, auf das darin Bezug genommen wird.“ Die SPD kritisiert an dem „Zwischenbericht“ außerdem, dass er nichts Neues und keine Belege enthält, sondern aus ihrer Sicht bereits entkräftete Argumente wiederholt. 

Neben den Magistratsbeschlüssen spielt ein Erlass des hessischen Innenministeriums zum Thema Geldanlage vom Mai 2018 eine wichtige Rolle. Dieser weist in der Tat die Städte und Gemeinden darauf hin, dass seit Oktober 2017 Geldanlagen von Kommunen – im Unterschied zu denen von Privatpersonen – nicht mehr durch den Einlagensicherungsfonds geschützt sind und empfiehlt, sicherheitshalber besser bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken anzulegen – selbst wenn das Negativzinsen bedeutet. Der Erlass spricht eine Empfehlung aus, verbietet jedoch die Zusammenarbeit mit Privatbanken ausdrücklich nicht, wenn es sich um solide Geldanlagen, wie zum Beispiel Festgelder handelt.

Verboten sind dagegen spekulative Finanzgeschäfte. Aber davon kann laut SPD bei der möglicherweise verlorenen Schwalbacher Anlage keine Rede sein. Die Greensill-Bank sei eine Bank mit Sitz in Deutschland gewesen, die zum Zeitpunkt der Anlage noch einen guten Leumund hatte und zum Beispiel in der Fachzeitschrift „Finanztest“ vom Februar 2021 auf Platz 15 der „Top 20 Tagesgeldkonten“ gelistet wurde. „Alexander Immisch hat also keineswegs leichtfertig oder besonders risikofreudig gehandelt“, heißt es in einer Pressemitteilung der SPD. Die SPD gehe nicht nur deshalb davon aus, dass die staatsanwaltlichen Untersuchungen gegen den Bürgermeister eingestellt werden. „Wir hoffen auf einen zügigen Abschluss der Ermittlungen. Das wird den Angriffen der grünen und der liberalen Ausschussmitglieder den Wind aus den Segeln nehmen und den Bürgermeister entlasten“, betont Nancy Faeser. red

Lesen Sie dazu auch den Bericht „Schwere Vorwürfe gegen den Bürgermeister“!

2 Gedanken zu „„Alexander Immisch hat nicht leichtfertig gehandelt“

  1. „Die Greensill-Bank sei eine Bank mit Sitz in Deutschland gewesen, die zum Zeitpunkt der Anlage noch einen guten Leumund hatte und zum Beispiel in der Fachzeitschrift „Finanztest“ vom Februar 2021 auf Platz 15 der „Top 20 Tagesgeldkonten“ gelistet wurde. “
    Die Bank erscheint in einer Tagesgeldübersicht in der Rangfolge der angebotenen Zinssätze. Platz 1 dieser Tabelle nimmt ein Institut ein, bei dem keine Vollmacht über den Tod hinaus erteilt werden kann. Kriterium zur Aufnahme in die Tabelle ist die Seriosität der Einlagensicherung, hier der deutschen. Die gilt nicht für institutionelle Anleger.
    Zur Seriosität der Bank hat sich bereits zu früherer Zeit der Bafin Chef geäußert.

    „Denn ein Papier, das zwar unbestritten über den Bürgermeister-Schreibtisch gegangen ist, ist noch kein Beweis dafür, dass Immisch alles kannte, auf das darin Bezug genommen wird“
    Würde ein Journalist in solch einer Weise recherchieren und anschließend mit seinem Bericht auflaufen, dann wäre das keine gute Begründung und je nach kapitalem Danebenliegen eventuell auch die letzte journalistische Arbeit.
    Bereits im Finanzbericht vom Mai 2020 wird darauf hingewiesen, dass die Anlagerichtlinie überarbeitet werden muss. Es war bekannt, dass sie „befangen“ ist.
    Das Vorstehende erschließt sich auch ohne stundenlanges Aktenstudium. Es steht in der „Finanztest“ oder in öffentlichen Vorlagen.
    Bisher gibt es nur mehr oder weniger politisch motivierte Beiträge aus dem Ausschuss. Wer auf den Abschlussbericht verweist, darf sich nicht wundern, wenn die, die nicht die Meinungsführerschaft haben kritisieren, dass der Ausschussvorsitzende „wertende Zwischenberichte“ mit parteipolitischer und persönlicher Nähe gerade vor Abschluss der Ausschussarbeit und einer Beratung und Beschlussfassung über das Ergebnis an die Presse gibt. Besser wird es nicht, am Besten aber wäre, wenn jetzt die parteipolitischen Stimmen leiser würden und wir auf das Ende der staatsanwaltschaftlichen Untersuchung harren.

    Das ist politisch ungefärbt und an der Sache orientiert. Das zumindest glaube ich.

  2. Frau Dr. Ludwig gibt als Argument für eine Entlastung des Bürgermeister an, dass der Bürgermeister nicht alles kennen musste, auf das in Papieren, die er unterzeichnet, Bezug genommen wird. Genau dies ist aber ein Beleg dafür, dass der Bürgermeister die für die Ausübung seines Amtes erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Und auch der Hinweis von Frau Faeser, das sie von einer Einstellung der staaatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ausgeht und hiermit der Bürgermeister in allen Punkten entlastet wird, ändert hieran nichts. Denn dies bedeutet nur, dass er ggf. nicht vorsätzlich eine Untreue im Amt begangen hat. Er hat jedoch trotzdem nicht sorgfältig und seinem Amt angemessen gehandelt. Es ist irritierend, dass als Entlastung in den unterschiedlichsten Diskussionen immer wieder auch darauf abgestellt wird, wer ihn ggf. darauf hätte aufmerksam machen können oder müssen und dass er zum Zeitpunkt der ersten Anlage bei der Greensill Bank nicht lange im Amt war. Dies ist unerheblich – er hat das Amt des Bürgermeisters angetreten, es gab einen Beschluss zu Geldanlagen, dieser wurde missachtet und der Stadt fehlen voraussichtlich 19 Mio Euro. So einfach ist die Faktenlage. Es war und ist Teil der Aufgabe des Bürgermeisters in seiner Funktion als Kämmerer insbesondere bei der Verwaltung der städtischen Finanzen sorgfältig vorzugehen und zu handeln. Hierzu gehört, die entsprechenden Vorgaben und Beschlüsse zu kennen und zu beachten. Dies hat er nicht getan.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert