10. November 2021

Bund der Steuerzahler erhebt schwere Vorwürfe wegen der Greensill-Anlagen

Schwalbach im Schwarzbuch

Da will niemand hinein. In seinem „Schwarzbuch 2021/22“ listet der Bund der Steuerzahler die 100 schlimmsten Fälle von Steuerverschwendung auf. Schwalbach ist dieses Mal dabei. Foto: BdSt

Die Versäumnisse im Rathaus im Zusammenhang mit den Festgeldanlagen bei der Greensill-Bank sind nicht nur der Opposition im Schwalbacher Stadtparlament aufgefallen. Auch der Bund der Steuerzahler erhebt jetzt schwere Vorwürfe und hat Schwalbach in sein aktuelles Schwarzbuch der schlimmsten Fälle von Steuerverschwendung aufgenommen.

Obwohl in Hessen sechs Städte und Gemeinden Festgelder bei der Greensill-Bank abschreiben müssen, befasst sich der Bund der Steuerzahler vor allem mit Schwalbach und den 19 Millionen Euro, die wahrscheinlich verloren sind. Das Handeln von Bürgermeister Alexander Immisch (SPD) und seinem Team sei „besonders aufschlussreich“. Schwalbach habe im Hinblick auf den Zeitpunkt der Anlage sowie die Einhaltung von Vorgaben und Richtlinien „besonders fahrlässig“ gehandelt. Hier die vollständige Analyse des Bundes der Steuerzahler:

„Bei der Beurteilung dieser Anlagen muss einerseits berücksichtigt werden, wann das Geld angelegt wurde – ob es also Hinweise auf Probleme der Bank gegeben hatte. Andererseits kann man von Kommunen zwingend erwarten, dass sie die rechtlichen Vorgaben der Kommunalaufsicht und die eigenen Richtlinien einhalten. Dies war mindestens bei Schwalbach nicht so. Da das Agieren dieser Stadt besonders aufschlussreich ist, wird dieser Fall im Folgenden chronologisch seziert:

Das hessische Innenministerium hatte bereits im Mai 2018 alle Kommunen darauf hingewiesen, dass Einlagen der Kommunen nicht mehr vom freiwilligen Einlagensicherungsfonds der Privatbanken geschützt sind. Laut Ministerium sind solche Einlagen dadurch zwar nicht als spekulativ zu bezeichnen, aber sie sind deutlich unsicherer geworden. Bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken sei das Risiko durch die Institutssicherung geringer.

Den Kommunen wurde deshalb eine Reihe konkreter Vorgaben für ihre Anlagen gemacht. Darin heißt es unter anderem: `Beabsichtigt die Kommune Anlagen bei Kreditinstituten, die keinem Einlagensicherungs- oder Institutsschutz unterliegen, hat sie sich besonders sorgfältig zu unterrichten …´. Und weiter: `Die Kommune hat für die Geldanlage vor der Einlage Anlagerichtlinien, die die Sicherheitsanforderungen (…), die Verwaltung der Geldanlagen durch die Kommune und regelmäßige Berichtspflichten regeln, zu erlassen. Diese Richtlinien sind von der kommunalen Vertretungskörperschaft zu beschließen´.  Die Vorgaben des Innenministeriums wurden vom Hessischen Städtetag in eine Muster-Anlagerichtlinie umgesetzt, die dann die Grundlage für die Beschlüsse vieler Kommunen war.

In Schwalbach nahm man es offenbar mit der sorgfältigen Unterrichtung nicht so genau. Als die BaFin im März 2021 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Greensill-Bank stellte, hielt Schwalbach dort Festgeldanlagen in Höhe von insgesamt 19 Millionen Euro, die in mehreren Teilbeträgen zwischen dem 14. August 2020 und dem 15. Februar 2021 angelegt wurden. Die Entscheidungen dazu hat der Bürgermeister/Kämmerer nach dem Einholen mehrerer Angebote aufgrund eines Vorschlags der Stadtkasse getroffen. Spätestens im August 2020 hätte man jedoch mit einer einfachen Internetrecherche auf ernst zu nehmende Berichte über Probleme der Greensill-Bank stoßen können. Im Rathaus hatte man aber nach eigenem Bekunden vor dem Moratorium der BaFin am 3. März 2021 keinerlei Kenntnis über die Schwierigkeiten. Kein Wunder, denn der Bürgermeister erläuterte auf eine Anfrage in der Stadtverordnetenversammlung den damaligen Entscheidungsweg für Geldanlagen folgendermaßen: `Es erfolgte keine Anlageberatung, sondern lediglich eine Anlagevermittlung. Folglich gibt es keine Beratungsprotokolle und keine Geeignetheitserklärung. Die Anlagevermittler schicken regelmäßig Angebote für Festgeldanlagen. Hat die Stadt Geld anzulegen, greift sie auf die aktuellen Angebote zurück.´

Damit nicht genug. Mit der Anlage bei der Greensill-Bank hat die Stadt auch gegen eigene Regeln verstoßen. Zwar beschloss der Magistrat erst im Dezember 2020 eine Anlagerichtlinie auf Grundlage der Vorgaben des Innenministeriums und der Mustersatzung des Städtetags. Allerdings hatte der Magistrat schon im Februar 2019 festgelegt, dass Festgelder bei Instituten der Sparkassengruppe, bei Genossenschaftsbanken oder der Bundesbank angelegt werden müssen. Von diesem Beschluss hatte der neugewählte Bürgermeister nach eigener Darstellung keine Kenntnis.

Damit haben die Beteiligten mit den Anlagen bei der Greensill-Bank nicht nur die vom Ministerium geforderte Sorgfalt vermissen lassen, sondern auch noch eigene Vorgaben des Magistrats missachtet. Auch wenn die städtischen Gremien die Vorgänge derzeit sorgfältig aufarbeiten und Konsequenzen daraus ziehen, wird unterm Strich ein Millionenverlust stehen, den man hätte vermeiden können. Die besonderen Umstände in Schwalbach dürften auch der Grund dafür sein, dass sich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet hat und gegen den Bürgermeister ermittelt.

Der Bund der Steuerzahler meint: Wie schon bei früheren Verlustinvestments der öffentlichen Hand erinnert der Bund der Steuerzahler an den Grundsatz: Wer das Geld der Steuerzahler treuhänderisch verwaltet, muss Sicherheit vor Rendite walten lassen! Nicht umsonst gibt es entsprechende Vorschriften im Haushaltsrecht und Dokumentationspflichten. Zudem werden den Kommunen Anlagerichtlinien an die Hand gegeben, um das Geld der Steuerzahler zu schützen. Aus dem Greensill-Debakel müssen Konsequenzen gezogen werden.“

Das Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler mit allen Fällen kann hier bestellt werden. red

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