12. November 2021

Neue Vorschrift

„3G“ in der Stadtbücherei

Der Besuch der Stadtbücherei am Marktplatz ist seit Freitag nur nach der „3G“-Regel möglich.

Beim Betreten der Bücherei werden die Nutzer und Nutzerinnen gebeten, einen Nachweis bereitzuhalten, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Ausgenommen sind Kinder im Vorschulalter. Als Nachweise gelten ein Impfnachweis über die vollständige Impfung gegen Covid-19, die mehr als 14 Tage her ist, ein Nachweis einer überstandenen Infektion, der mehr als 28 Tage und weniger als 6 Monate zurückliegt, ein negativer PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) oder ein negativer Antigen-Schnelltest einer offiziellen Teststelle (weniger als 24 Stunden alt). Bei Schulkindern kann ein Nachweis über das regelmäßig aktualisierte Testheft der Schule erfolgen. Das Tragen einer medizinischen Maske ist für die Dauer des Aufenthaltes weiterhin Pflicht. red

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