26. November 2021

„3G“ im Landratsamt

Verschärfte Regeln

Vom kommenden Montag an gilt beim Besuch des Landratsamtes und seiner Außenstellen die „3G“-Regel.

Wie Landrat Michael Cyriax mitteilt, dient das Prinzip „geimpft, genesen oder getestet“ dem Schutz der Besucher und des Personals. Die Nachweise würden am Eingang kontrolliert. Akzeptiert werden ein maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test. Die Regelung gilt nach Kreisangaben bis auf weiteres, solange die Infektionslage es erfordert. Cyriax erinnert daran, dass den Bürgern mit der Behördennummer 115, den Telefonnummern der Fachämter, der Internetseite mtk.org und der MTK-App zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, Angelegenheiten ohne persönliche Besuche zu erledigen. red

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