30. November 2021

3G-Regel für Besucherinnen und Besucher des Rathauses und des Bürgerbüros ab Donnerstag

Geimpft, genesen oder getestet

Aufgrund der aktuellen Pandemielage gilt für die Besucherinnen und Besucher des Rathauses und des Bürgerbüros ab Donnerstag, 2. Dezember, die 3G-Regel.

Besucher müssen bei Betreten des Gebäudes unaufgefordert einen gültigen Corona Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen. Ungeimpfte oder nicht-genesene Personen müssen einen Nachweis über einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest vorweisen. Dies gilt auch für Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Darüber hinaus sind die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten: Das dauerhafte Tragen eines Mund- und Nasenschutzes während des Besuchs sowie die Wahrung eines Abstands von mindestens 1,50 Metern müssen eingehalten werden. Spender mit Desinfektionsmittel stehen bereit.
Bürgermeister Alexander Immisch bedauert diese in Anbetracht der Pandemielage notwendigen Sicherheitsvorkehrungen und bittet die Bürger um Verständnis. red

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