2. Dezember 2021

MTV kontrolliert die Nachweise

„3G“ in Bus und Bahn

Zur Eindämmung des Corona-Virus sind bundesweit neue Schutzmaßnahmen in Kraft getreten. In Bussen und Bahnen gilt nun neben der weiterhin bestehenden Maskenpflicht die sogenannte „3G“-Regel.

Alle Fahrgäste müssen geimpft, genesen oder nachweislich negativ auf das Coronavirus getestet sein. Als Test wird ein negativer Antigen-Schnelltest verlangt, der nicht älter als 24 Stunden ist. In den Fahrzeugen werden nach Angaben der MTV stichprobenartig Nachweiskontrollen durchgeführt. Fahrgäste sind verpflichtet, auf Verlangen einen Corona-Impfnachweis, einen Genesenen-Nachweis oder einen Testnachweis vorzuzeigen. Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen und dort täglich getestet werden, sowie Kinder unter sechs Jahren sind von einem 3G-Nachweis befreit.

Seit Montag ist im Main-Taunus-Kreis mindestens ein Fahrschein-Kontrollteam mit vier Personen unterwegs sein. Diese werden neben der regulären Fahrkartenkontrolle auch die Überprüfung der 3G-Nachweise durchführen. red

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert