10. Dezember 2021

Gelbe Säcke und Sperrgut nicht zu früh an den Straßenrand stellen

Kein schöner Anblick

Abfallberaterin Ulrike Marschall appelliert an die Schwalbacher Haushalte, Mülltonnen, gelbe Säcke und Sperrgut nicht schon Tage vor deren Abholung am Straßenrand abzustellen. Sie erklärt: „Viele Schwalbacherinnen und Schwalbacher mögen es gerne sauber und aufgeräumt, vor allem am Sonntag. Deshalb gibt es immer wieder Beschwerden über Nachbarn, die gelbe Säcke oder Sperrmüll schon am Samstagmorgen am Straßenrand zur Abholung bereitstellen. Die gelben Säcke beispielsweise werden aber erst am Montagvormittag eingesammelt und bieten übers Wochenende deshalb keinen schönen Anblick.“
Laut Abfallsatzung sind Mülltonnen, gelbe Säcke oder Sperrgut an den Abfuhrtagen bis spätestens 7 Uhr an gut erreichbarer Stelle an dem zur Fahrbahn liegenden Rand des Gehwegs bereitzustellen. Ist kein Gehweg vorhanden, dürfen Tonnen, Säcke und Sperrmüll am äußersten Fahrbahnrand auf die Einsammlung „warten“. Der Straßenverkehr darf dadurch nicht oder nicht mehr als notwendig und vertretbar beeinträchtigt werden. Sind die Mülltonnen geleert, besteht die Pflicht, sie unverzüglich auf das Grundstück zurückzustellen.
Als Ordnungswidrigkeit wird zweierlei geahndet: Erstens das Abstellen von Sperrgut zu einem anderen als dem bei der Anmeldung genannten Abfuhrtermin; und zweitens, wenn die Müllgefäße nach der Leerung nicht auf das Grundstück zurückgestellt werden. red

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