20. Dezember 2021

Stadtverordnetenvorsteher Günter Pabst sieht keine „Rechtsbeugung“

„Regelkonforme Abstimmung“

Stadtverordnetenvorsteher Günter Pabst (SPD-Fraktion) wehrt sich  gegen den Vorwurf der „Rechtsbeugung“, den die Opposition erhebt, weil vor der jüngsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung die Tagesordnung kurzfristig geändert wurde.

FDP/Freie Bürger und Grüne hatte wie berichtet moniert, dass der Antrag von SPD und CDU zur Einrichtung einer neuen Stelle eines hauptamtlichen Ersten Stadtrats in der Tagesordnung weit nach vorne rückte, obwohl er erst wenige Tage zuvor eingegangen war. Nach Auffassung der Opposition hätte der Antrag ganz am Ende der Tagesordnung verhandelt werden müssen und wäre somit wahrscheinlich aus Zeitgründen vertagt worden.

Wegen der Änderung der Tagesordnung warfen die Oppositionsparteien Günter Pabst „Rechtsbeugung“ und „willkürliche Entscheidungen“ vor. Der weist die Anschuldigen jetzt in einer Stellungnahme zurück. Während der Haushaltsberatungen wurden dem Stadtverordnetenvorsteher zufolge in den Ausschüssen Anträge gestellt, die auch als gesonderte Anträge in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht worden waren, wie zum Beispiel drei Anträge der Grünen zum Thema Photovoltaik. „Ich habe daher alle haushaltsrelevanten Anträge hinter den Punkt Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 eingereiht, darunter auch den Antrag zur Änderung der Hauptsatzung und Wiederbesetzung der Stelle der Ersten Stadträtin oder des Ersten Stadtrates“, erklärt Günter Pabst.
Sein Versuch, im Ältestenrat Einvernehmen über den Ablauf der Stadtverordnetenversammlung herzustellen, sei von „FDP & Freie Bürger“ und den Grünen abgelehnt worden. So sei es dann in der Stadtverordnetenversammlung zu drei Geschäftsordnungsanträgen gekommen.
Dieses Vorgehen entspräche sowohl der Geschäftsordnung, als auch der Hessischen Gemeindeordnung. So heißt es laut dem Stadtverordnetenvorsteher in der Kommentierung der Hessischen Gemeindeordnung „….es (gibt) keine Bedenken, die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte in der Sitzung zu verändern. Hierüber ist ein Beschluss der Gemeindevertreter mit einfacher Mehrheit ausreichend.“
Mit ihrer Mehrheit hätten SPD und CDU dann die Reihenfolge der Tagesordnung festgelegt. Chef im Ring sei das Stadtparlament, es habe mit seiner Mehrheit entschieden und der Stadtverordnetenvorsteher habe diese demokratische Entscheidung nicht nur zu respektieren, sondern auch umzusetzen. Die Abstimmung ist daher nach Meinung des Stadtverordnetenvorstehers nicht „gegen die Regel“ gewesen. red

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