20. Dezember 2021

IG Fernwärme: Keine rechtliche Verpflichtung zu erhöhten Vorauszahlungen

Vorauszahlungen sind freiwillig

Der Interessengemeinschaft (IG) Fernwärme zufolge besteht keine rechtliche Verpflichtung zu Vorauszahlungen, die über den mit der Jahresabrechnung festgelegten Betrag hinausgehen. Zusätzliche Vorauszahlungen sind allein eine Entscheidung der Fernwärmekunden.

Schon kurz nach der an viele Fernwärmekunden erst im Oktober übersandten Jahresabrechnung mit der neu kalkulierten Monatspauschale hatte das Versorgungsunternehmen e.on laut der IG Fernwärme unter Hinweis auf den gestiegenen Gaspreis eine Sonderzahlung und eine erneute deutliche Erhöhung der monatlichen Abschlagszahlungen verlangt. Das hat viele Kunden stark verunsichert, manche bezahlen nun im Voraus deutlich mehr im Monat, andere wollen erst einmal die Abrechnung für das nun auch schon zu Ende gehende Abrechnungsjahr 2021 abwarten.
Die IG Fernwärme wies bereits darauf hin, dass die Sonderzahlungen nicht ausreichend begründet waren. Nach Rückfragen beim Verbraucherschutzverband seitens der IG Fernwärme und vielfachem Protest gegen die zusätzlichen Vorauszahlungen bei dem Fernwärmeversorgungsunternehmen selbst steht inzwischen fest, dass es keine rechtliche Verpflichtung zu Vorauszahlungen gibt.
Eine zeitnahe Abrechnung der Fernwärmekosten für das zu Ende gehende Jahr 2021 könnte die für beide Seiten naheliegende Lösung sein. Dann bräuchte es keine spekulativen Vorauszahlungen und der regelmäßig wiederkehrenden Kritik an verspäteten Abrechnungen wäre endlich Rechnung getragen. red

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