2. Februar 2022

Stadtverordnetenvorsteher Günter Pabst steht weiter in der Kritik

Die Grünen lassen nicht locker

Die Opposition in der Schwalbacher Stadtverordnetenversammlung will die Vorgänge um die Sitzung vom 9. Dezember nicht auf sich beruhen lassen. Wie berichtet hatte Stadtverordnetenvorsteher Günter Pabst (SPD) die Tagesordnung geändert. Nach Auffassung der Grünen hat er damit gegen die Geschäftsordnung verstoßen. Das bestätigt jetzt auch der ehemalige hessische Justizminister Rupert von Plottnitz (B90/Die Grünen), dessen Kanzlei die Schwalbacher Grünen in der Sache um Rat gefragt haben.

Konkret geht es um den Antrag von SPD und CDU, mit dem grundsätzlich über die Einrichtung eines hauptamtlichen Ersten Stadtrats entschieden wurde. Beschlossen wurde der Antrag in der Sitzung um 21.55 Uhr. Wäre der Tagesordnungspunkt nicht vorgezogen worden, hätte er wegen der fortgeschrittenen Zeit wohl vertagt werden müssen. Stattdessen blieben nun einige Anträge der Grünen liegen.

Nach Einschätzung der Frankfurter Anwaltskanzlei hätte der Antrag nicht auf der Tagesordnung nach vorne wandern dürfen. Die Geschäftsordnung des Schwalbacher Stadtparlaments lege fest, dass Anträge nach ihrem Eingang behandelt werden müssen. Für einen abweichenden Beschluss hätte es anschließend einer Zwei-Drittel-Mehrheit aller Stadtverordneten bedurft, was ebenfalls nicht der Fall gewesen sei. Rupert von Plottnitz attestiert Stadtverordnetenvorsteher Günter Pabst, dass er die Rechte der Fraktion von B90/Die Grünen „verletzt“ habe. Die Rechtfertigung, die der Stadtverordnetenvorsteher nach der Sitzung an alle Abgeordneten geschickt hat, hält die Kanzlei für nicht stichhaltig.

Für die Schwalbacher Grünen hat die „offenkundige Missachtung der Geschäftsordnung“ eine grundlegende Bedeutung für das Miteinander in Schwalbach, die weit über den Einzelfall hinausgehe. Fraktionsvorsitzende Barbara Blaschek-Bernhardt sagt: „Wir erwarten von den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt, dass das Gemeinderecht beachtet wird. Der Stadtverordnetenvorsteher als einer der höchsten Repräsentanten unseres Gemeinwesens darf sich nicht einfach darüber hinwegsetzen.“ Beschlüsse des Parlaments müssten rechtssicher auf Basis der geltenden Satzungen gefasst werden.

Die Grünen fordern Günter Pabst daher auf, sich „auf die gemeinsame Basis zu besinnen, auf die sich seit vielen Jahren alle Stadtverordneten verlassen konnten, egal ob Regierung oder Opposition“. Ob die Grünen den Beschluss vom 9. Dezember anfechten wollen, haben Sie nicht bekannt gegeben. red

 

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