8. Februar 2022

Bürger können der Datenweitergabe widersprechen

Adressen aus dem Rathaus

Immer wenn Wahlen sind, wundern sich viele Schwalbacherinnen und Schwalbacher, warum sie persönlich adressierte Post von den Parteien bekommen. Wer das nicht möchte, kann etwas dagegen tun.

Das Bundesmeldegesetz erlaubt in vielen Fällen die Weitergabe von Adressdaten aus den städtischen Daten. Nicht nur Parteien können sich diese in den Rathäusern besorgen, sondern auch Adressbuchverlage, Religionsgemeinschaften oder die Bundeswehr. Bürgerinnen und Bürger haben allerdings das Recht, einer Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Darauf weist die Stadt Schwalbach in einer aktuellen Bekanntmachung hin.

Erforderlich ist dazu ein formloser schriftlicher Antrag im Bürgerbüro. Nähere Informationen und das erforderliche Antragsformular finden sich hier. Telefonisch kann man die Auskunftssperre nicht einrichten. red

 

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