Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage entfällt für Besucherinnen und Besucher des Rathauses, des Bürgerbüros und der Stadtbücherei die Pflicht zum Tragen einer Corona-Schutzmaske. Es wird jedoch das Tragen einer OP-Maske oder einer FFP2-Maske empfohlen.
„Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger liegt uns genauso am Herzen, wie die unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, sagt Bürgermeister Alexander Immisch.
Auch die „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ des Landes Hessen appelliert an die Eigenverantwortung der Bürger. Demnach sollen die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und zum Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden. red