13. Mai 2022

Frist für die Jahrgänge 1959 bis 1964 läuft ab

Alte Führerscheine umtauschen

Wer 58 Jahre und älter ist muss seinen alten Führerschein bis Ende des Jahres gegen einen neuen tauschen. Foto: MTK

Wer zwischen 58 und 63 Jahre alt ist und seinen Führerschein umtauschen muss, der sollte sich laut Kreisbeigeordnetem Johannes Baron einen Termin in den kommenden Wochen sichern.

„Auf die Art vermeidet er oder sie einen Terminstau am Jahresende, wenn die Frist ausläuft“, erklärt Johannes Baron. Ausgetauscht werden die Führerscheine im Schwalbacher Rathaus oder auch beim Straßenverkehrsamt des Kreises in Hofheim.

Wie Johannes Baron erläutert, müssen bis 19. Januar 2023 alle Führerscheine ausgetauscht werden, die vor 1999 ausgestellt wurden und deren Inhaberinnen und Inhaber in den Jahren 1959 bis 1964 geboren wurden. Das sei bundesweit so festgelegt. In den kommenden Jahren sind dann Schritt für Schritt jüngere Führerscheine und Inhaber mit späteren Geburtsjahren an der Reihe. Wer wann seinen Führerschein umtauschen muss, steht unter bundesregierung.de im Internet.

Nach dem Antrag kann es bis zu acht Wochen dauern, bis der neue Führerschein abgeholt werden kann. Wegen der Bearbeitungszeit sollten die Führerscheininhaber ihre Anträge noch früh in diesem Jahr stellen, damit sie die Frist zum Januar einhalten können, unterstreicht Johannes Baron.

Für den Antrag kann entweder online unter qtermin.de/mtk-sva ein Termin beim Straßenverkehrsamt vereinbart werden oder über die Stadtverwaltung. Der Führerschein muss dann dort abgeholt werden, wo er auch beantragt wurde. Dann muss auch der alte Führerschein abgegeben oder von der Behörde ungültig gemacht werden. red

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