24. Mai 2022

Die Stadt muss mehr als 360.000 Euro an eine Landschaftsbaufirma zahlen

Nachschlag beim Naturbad

So idyllisch das Schwalbacher Naturbad auch aussieht. Um die Gestaltung der Außenanlagen gab es einen jahrelangen Rechtsstreit. Archivfoto: Stadt Schwalbach

Neun Jahre nach Fertigstellung des Naturbads muss die Stadt Schwalbach noch einmal kräftig für das Schwimmbad in der Wilhelm-Leuschner-Straße bezahlen. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit läuft es auf einen Vergleich heraus, der die Stadt Schwalbach 363.487 Euro kosten soll, die in dieser Höhe nicht im Haushalt stehen.

Seinerzeit war die Verwaltung mit der Ausführung der Arbeiten durch die Firma Nickel Landschaftsbau alles andere als zufrieden und weigerte sich die Rechnungen für die Herstellung der Außenanlagen des Naturbads zu bezahlen. Doch vor dem Landgericht gab es eine herbe Schlappe. Selbst die von der Stadt Schwalbach beauftragten Gutachter mussten teilweise einräumen, dass die Firma Nickel bei den Landschaftsbauarbeiten „gut“ gearbeitet habe. Die vom Gericht beauftragen unabhängigen Gutachter sahen das ohnehin so.
Damit scheint klar, dass das Gericht den größten Teil der offenen Forderungen wohl der Firma zusprechen würde, wenn es ein Urteil fällen muss. Ein Vergleich könnte da günstiger sein. Von untergeordneter Bedeutung sind auch noch kleinere, strittige Tiefbauarbeiten und der Streit um Anwaltskosten und Verzugszinsen. Unterm Strich muss die Stadt nun für Rechnungen über etwas mehr als 210.000 Euro wegen der aufgelaufenen Zinsen mehr als 360.000 Euro bezahlen.
Das Prozessrisiko für die Stadt liegt allerdings deutlich höher bei etwas mehr als 500.000 Euro für den Fall, dass die Firma Nickel alle Prozesse gewinnt. Denn wird der Vergleich angenommen, sind damit auch zwei weitere Forderung erledigt, die das Landschaftsbauunternehmen gegen die Stadt Schwalbach erhoben hat. Weil Schwalbach die Rechnungen nicht bezahlte, ist die Firma nach Angaben ihres Geschäftsführers in wirtschaftliche Turbulenzen geraten und hat einen sogenannten „Verzugsschaden“ geltend gemacht. Allein dafür will das Unternehmen noch einmal fast 240.000 Euro haben.
Des Weiteren regelt der Vergleich noch einen zweiten Rechtsstreit mit der Firma Nickel, der mittlerweile vor dem Oberlandesgericht ausgetragen wird. Dabei geht es um eine „Beschleunigungsvergütung“ die Ex-Bürgermeisterin Christiane Augsburger (SPD) dem Unternehmen zugesagt haben soll, was bisher allerdings nicht bewiesen ist. Das Landgericht urteilte jedenfalls in erster Instanz in diesem Punkt zu Gunsten der Stadt Schwalbach.
Alles in allem fehlen bei einer Annahme des Vergleichs rund 76.000 Euro, die bisher nicht für den Naturbad-Bau eingeplant waren. Darüber mussten die Stadtverordneten am vergangenen Donnerstag entscheiden. Grundsätzlich bestand Einvernehmen darüber, den Vergleich anzunehmen. Streit gab es jedoch um die haushaltstechnische Umsetzung. Den ursprünglichen Vorschlag der Stadtverwaltung, nicht verbrauchte Gelder für Grundstückskäufe aus den Jahren 2019 und 2020 zu nutzen, hielten die Grünen für rechtswidrig. Sie forderten, das Geld aus der Rücklage zu nehmen. Kurz vor der Sitzung wurde dann noch einmal die Haushaltsstelle gewechselt, so dass nun aus dem Topf „Sonstige Finanzaufwendungen“ bezahlt werden soll, da es sich bei den Mehrkosten ja hauptsächlich um Zinsen handelt. Damit waren dann auch die Grünen mit Ausnahme von Katja Lindenau einverstanden, die nach wie vor buchhalterische Fehler sieht. Am Ende wurde der Vergleich mit 33:1 Stimme abgesegnet. MS

 

Ein Gedanke zu „Nachschlag beim Naturbad

  1. Normalerweise sollte in diesem Fall mit Aufleben des Rechtsstreits eine Rückstellung im doppischen Haushalt gebildet worden sein. Beim Einlösen des Vergleichs wird diese in entsprechender Höhe aufgelöst.

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