11. August 2022

Faltblatt der Hessische Steuerverwaltung liegt im Bürgerbüro aus

Infos zur neuen Grundsteuer

Grundeigentümer in ganz Hessen müssen bis 31. Oktober eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag beim Finanzamt einreichen. Dazu informiert die Hessische Steuerverwaltung mit einem Faltblatt, das im Bürgerbüro des Rathauses zur Mitnahme bereit liegt.

Ebenso erhält man Auskunft unter grundsteuer.hessen.de im Internet. Wer seine Fragen telefonisch stellen möchte, wendet sich unter der Telefonnummer 06196/960-0 an das für Schwalbach zuständige Finanzamt in Hofheim. Auch die hessenweite Service-Hotline zur elektronischen Steuererklärung (ELSTER) unter der Telefonnummer 0800/5225335 kann genutzt werden. In beiden Fällen gibt es die Auskunft kostenlos sowie montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr.
Erster Stadtrat und Kämmerer Thomas Milkowitsch sagt dazu: „Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt ab 2025 eine neue Grundsteuer. Die bisherigen Einheitswerte müssen dann durch eine neue Bemessungsgrundlage ersetzt werden. Um diese einzuführen, benötigen die Finanzämter schon 2022 von allen Eigentümerinnen und Eigentümern eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag.“ In ganz Hessen müssen rund drei Millionen Grundstücke so neu bewertet werden. Das braucht entsprechend Zeit. Die Grundsteuer als solche ist jedoch eine kommunale Steuer. Ihre Höhe ergibt sich aus dem Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz, den die Stadtverordnetenversammlung als Teil des städtischen Haushaltsplans beschließt. red

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