Am 30. September hat die Herbstsynode des Evangelischen Dekanats Kronberg, zu dem auch die Limes- und die Friedenskirchengemeinde gehören, in der Johannesgemeinde in Hofheim getagt. Gäste konnten die Tagung im Online-Livestream mit verfolgen.
Im Wesentlichen ging es um erforderliche Nachwahlen in Ausschüsse sowie um aktuelle Informationen zum Zukunftsprozess „ekhn2030“ der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). Das Projekt trägt den sinkenden Kirchenmitgliederzahlen und den damit verbundenen niedrigeren Kirchensteuereinnahmen sowie dem fehlenden Pfarrernachwuchs Rechnung. Dies soll landeskirchenweit unter anderem durch den Zusammenschluss einzelner Kirchengemeinden in Nachbarschaftsräume mit gemeinsamen Verkündigungsteams sowie durch eine Reduzierung der Aufwendungen für den Gebäudebestand umgesetzt werden.
Im Rahmen seiner einleitenden Andacht führte Dekan Dr. Martin Fedler-Raupp die Mitglieder des neuen Dekanatssynodalvorstands (DSV) offiziell in ihr Amt ein. Im Hinblick auf „ekhn2030“ wies er darauf hin, dass zunächst entscheidende Fragen zu stellen seien, die er in diesem Prozess bisher vermisst habe.
Präses Dr. Volkmar Oberklus berichtete über den Sachstand zu „ekhn2030“ im Dekanat und stellte den entsprechenden Zeitplan vor. Dabei betonte er erneut, dass es dem DSV wichtig sei, den Prozess frühzeitig anzugehen und zu begleiten. Mitglieder des DSV besuchen daher seit Ende Januar nacheinander alle 30 Kirchengemeinden im Dekanat Kronberg.
Bis Ende 2023 sollen sich die Kirchengemeinden zu Nachbarschaftsräumen zusammen finden, bis Mitte 2026 müssen diese ein gemeinsames Konzept zur Nutzung ihrer Gebäude entwickeln. Sie sind dazu aufgefordert, ihre Baulasten sowie ihren Gebäudebestand zu reduzieren oder alternative Finanzierungs- und Nutzungsmodelle zu entwickeln.
Für das Dekanat Kronberg wurde eine entsprechende Konzeption entwickelt. „Eine ihrer Kernaussagen ist, dass nur lebendige Vor-Ort-Gemeinden lebendige Nachbarschaftsräume bilden können“, führte Volkmar Oberklus aus. „Ortsgemeinden bleiben damit auch Kern christlichen Lebens.“ Wichtig sei dem DSV auch, dass eine klare Zuordnung der Pfarrpersonen zu den Gemeinden erhalten bleibt. Außerdem wurde im Dekanat eine Projektstruktur mit entsprechenden Arbeitsgruppen gebildet, um Themen in gebündelten Kompetenzen zu erarbeiten. Hierfür werden Mitglieder aus Kirchengemeinden und den Fachbereichen des Dekanats hinzu gezogen.
Die Aspekte des Gebäudebestands und der Versorgung durch die zu bildenden Verkündigungsteams in den Nachbarschaftsräumen wurden von den Mitgliedern der Synode sehr intensiv und kontrovers diskutiert. Das von der EKHN in diesem Zusammenhang geplante Verkündigungsgesetz erschien dem DSV an manchen Stellen als verbesserungsbedürftig. Daher stimmten die Synodalen entsprechende Anträge ab, die bei der Landessynode eingereicht werden sollen. red
Der Veränderungsprozess EKHN gewinnt auch konkret an Gestalt.
Die Gemeinden müssen innerhalb der nächsten 9 Monate ihre Nachbarschaftsräume gefunden und gebildet haben.
Parallel dazu diskutieren die Synoden das Verkündigungsgesetz. Mit diesem wird geregelt, wie die Verkündigungsteams in den Nachbarschaftsräumen eingesetzt werden.
Interessant ist dabei, dass die in Rede stehenden 3 Vollzeitequivalente nicht auf die Pfarrpersonen in diesen Teams ausgewiesen sind, sondern auf die Verkündigungsteams im Gesamten. Hierbei werden 2/3 mit Pfarrpersonen besetzt, 1/3 teilen sich Gemeindepädagogen und Kirchenmusiker.
Konkret werden, so ein Nachbarschaftsraum auf eine Mitgliederzahl von rund 6.000 Mitglieder kommt, zwei volle Pfarrstellen sowie in Anteilen hauptamtliche Kirchenmusiker und Gemeindepädagogen zusammen ein Verkündigungsteam bilden. Da die EKHN davon ausgeht, dass bis 2030 eine große Zahl an Kirchengemeinden die Mitgliederzahlen für eine volle Pfarrstelle nicht mehr erreichen ist absehbar, dass die beiden vollen Pfarrstellen auch mit mehreren Pfarrpersonen mit Stellenanteilen besetzt werden. Wie hierbei eine klare Zuordnung der Pfarrpersonen zu den Gemeinden erhalten bleibt, ist nicht erkennbar.
Auch ist nicht geklärt, wo die ganzen Gemeindepädagogen herkommen, um im Verkündigungsteam mit der Wortverkündigung und der Lehre (z.B. Konfirmationsunterricht oder schulische Pflichtstunden) betraut zu werden. Das reine Studium der Sozialen Arbeit oder Pädagogik ist dafür nicht ausreichend. Der Studiengang Gemeindepädagogik wurde im Bologna-Prozess zu den Bachelorstudiengänge um genau den Teil evangelischer Theologie „erleichtert“, um mit den Studiengängen Soziale Arbeit vergleichbar zu sein.
Wer einen kirchlichen Dienst im Bereich der Gemeindepädagogik anstrebt, muss seit dem Soziale Arbeit oder vergleichbar studieren und dann im Anschluss an den Bachelor noch ein zweisemestriges Aufbaustudium (auch berufsbegleitend im kirchlichen Dienst) absolvieren, um die Berufsbezeichnung Gemeindepädagoge zu führen und als solcher auch vollumfänglich eingesetzt zu werden.
Viele Aufgaben im sozialen Gemeinwesen, die in kirchlicher Trägerschaft z.B. für kommunale Auftraggeber wahrgenommen werden, lassen sich auch mit Sozialpädagogen oder Sozialarbeitern ohne Zusatzqualifikation Gemeindepädagogik erfüllen, so Offene Jugendarbeit oder Seniorenarbeit in den mittlerweile überall zu findenden Familienzentren, welche mit Mitteln des Sozalministeriums häufig eine Anschubfinanzierung erhalten.
Kirche gerät in Bewegung, gehen wir mit auf den Weg.
Die Dekanatssynode kann nachgehört werden auf Youtube: https://youtu.be/1_lqMl7eFPM
Der Entwurf des Verkündigungsgesetzes ist im Kirchenrecht unter
https://www.kirchenrecht-ekhn.de/synodalds/49819.pdf hinterlegt.
Hier finden sich auch aufschlussreiche Erläuterungen zu dem ganzen Prozess.