15. November 2022

IG Fernwärme: Geforderte Vorauszahlungen sind nicht nachvollziehbar

Preis-Schock bei der Fernwärme

In der vergangenen Woche hat „E.ON“ die Fernwärmeabrechnungen für das Jahr 2021 verschickt. In der Limesstadt sorgte das vielfach für blankes Entsetzen. Neben hohen Nachzahlungen fordert der Betreiber des Fernheizwerks in der Adolf-Damaschke-Straße teilweise um das Vierfache erhöhte Abschlagszahlungen für das kommende Jahr.

Die Interessengemeinschaft Fernwärme berichtet, dass in manchen Fällen die monatlichen Vorauszahlungen für Fernwärme sogar die monatlichen Mieten übersteigen. „Das ist ein Schock vor allem für diejenigen, die keine finanziellen Reserven haben und nun nicht wissen, wie sie über die Runden kommen sollen“, erklärt Arnold Bernhardt von der IG Fernwärme.

Die Verärgerung sei auch deshalb so groß, weil die hohen Forderungen nur mit dem pauschalen Hinweis auf die stark gestiegenen Gaspreise begründet wurden. Mit Zahlen belegt wird das nicht. Aus den Rechnungen ist laut IG Fernwärme nicht einmal erkennbar, ob und inwieweit die im Rahmen der Gaspreisbremse angekündigte Übernahme einer Monatspauschale durch den Bund bereits berücksichtigt wurde. Und dass der Verbrauch im kommenden Jahr ebenso hoch sein werde wie im Abrechnungsjahr 2021 sei „schlichtweg unwahrscheinlich“.

Die Interessengemeinschaft weist darauf hin, dass nach Paragraph 25 der Fernwärmeverordnung ein geringerer Verbrauch angemessen berücksichtigt werden muss. Die im Rahmen der Gaspreisbremse zu erwartende Unterstützung müsse einbezogen werden. Und ganz grundsätzlich müssten die Rechnungen nachvollziehbar sein, auch was die geforderten Vorauszahlungen betrifft.

Der Arbeitspreis werde nach der geltenden Preisgleitklausel zu 40 Prozent von den Börsennotierungen bestimmt. Die Anwendung der komplexen Formel sei in den Abrechnungen wenig kundenfreundlich dargestellt, erfordere umständliche Recherche im Internet und umfangreiche Rechenoperationen.

Inzwischen hat die Interessengemeinschaft etwa 30 Abrechnungen ausgewertet. Der Abstand zu den Fernwärmepreisen anderer Versorger scheint danach gewachsen zu sein. Daher empfiehlt die IG Fernwärme allen Schwalbacher Fernwärmekunden:

  • der Jahresabrechnung für das Jahr 2021 zu widersprechen, eine etwaige Einzugsermächtigung zu widerrufen und die Nachforderung zunächst nur unter Vorbehalt zu bezahlen.
  • den Vorauszahlungsforderungen zu widersprechen und eine Erläuterung einzufordern.
  • die monatlichen Vorauszahlungen geringer zu erhöhen als gefordert. Die Monatspauschale könne sich dabei an einem Zwölftel des für 2021 geforderten Rechnungsbetrags orientieren.

Die Interessengemeinschaft bietet weiterhin ihre Unterstützung an. Sie wird wie in den Vorjahren eine Überprüfung der Abrechnungen und einen Preisvergleich mit anderen Fernwärmeanbietern durchführen. Jahresabrechnungen können per E-Mail oder als Kopie an Dr. Rainer Roßberg, Berliner Straße 38, rossberg@geophysik.uni-frankfurt.de oder an Arnold Bernhardt, Taunusstraße 20, arnold.bernhardt@t-online.de gesandt werden. Infostände am oberen Marktplatz finden am Samstag, 19. November, und am Samstag, 26. November, jeweils von 10 Uhr bis 12 Uhr statt. Außerdem informiert die IG Fernwärme bei einer Informationsveranstaltung im Bürgerhaus am Dienstag, 6. Dezember, um 19.30 Uhr. red

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