12. Januar 2023

Steuerpflichtige der Gewerbe-, Grund- und Hundesteuer informiert

Steuerbescheide versandt

Am 6. Januar wurden die Jahressteuerbescheide für das Kalenderjahr 2023 an alle Steuerpflichtigen der Gewerbe-, Grund- und Hundesteuer versandt.

Quartalsfälligkeiten für die Gewerbe- und Grundsteuerbescheide sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August sowie der 15. November 2023. Für die Hundsteuer ist die einmalige Fälligkeit der 1. Juli. Steuerpflichtigen, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wird die jeweilige Steuer entsprechend der Fälligkeit von dem der Stadtverwaltung benannten Konto abgebucht. Wer kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, wird darum gebeten sicherzustellen, dass die Forderungen rechtzeitig und korrekt beglichen werden.
Die Steuerbescheide gelten bis zur Erteilung eines geänderten Bescheides, gegebenenfalls auch für die folgenden Jahre. „Wenn keine Änderungen anliegen, werden wir zukünftig auf den Versand von Bescheiden verzichten“, erläutert Kämmerer Thomas Milkowitsch. „Jedes Schreiben, auf das verzichtet wird, ist ein Beitrag zum Umweltschutz und spart zugleich Kosten.“
Bei Rückfragen geben die zuständigen Sachbearbeiterinnen der Finanzverwaltung im Rathaus unter den Telefonnummern 06196/804-150 oder -152 gerne Auskunft. red

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