24. Januar 2023

Die Stadt hat eine Ludwigshafener Ingenieurberatung beauftragt

Fernwärmepreise werden geprüft

Bürgermeister Alexander Immisch hat der Ludwigshafener Ingenieurberatung ZICON den Auftrag erteilt, zu prüfen, ob und inwieweit die Schwalbacher Fernwärmepreise vom Niveau der durchschnittlichen vergleichbaren Fernwärmepreise in Hessen abweichen.

„Weichen die Preise vom hessischen Durchschnitt ab, werden wir die E.on, heute Süwag, damit konfrontieren“, erklärt Alexander Immisch. Dies betonte der Bürgermeister in seinem Grußwort anlässlich des Neujahrsempfangs des Magistrats der Stadt.
Aufgrund des im März 2021 mit der E.on geschlossenen Erbbaurechtsvertrags hat der Energieversorger die Verpflichtung, seinen Wärmelieferpreis am Niveau der durchschnittlichen jeweiligen vergleichbaren Fernwärmepreise im Land Hessen zu orientieren. Dies legt Paragraph 5 des mit der Stadt geschlossenen Vertrags fest, der mit der Betriebsübernahme des Heizfernwerks zum 1. Januar 2023 durch die Süwag übernommen wurde. Ein erheblicher Verstoß gegen diese Verpflichtungen würde zu einem Heimfallanspruch führen. In diesem Fall würde das Erbbaurecht dann auf die Stadt zurückfallen.
Der beauftragte Gutachter und Sachverständige kennt sich mit der Schwalbacher Sachlage aus. Denn er war schon in der Vergangenheit mit der Thematik befasst, als es darum ging, das Grundstück des Fernheizwerks von der Nassauischen Heimstätte zu erwerben. Am 9. März 2021 wechselte das rund 3.400 Quadratmeter große Grundstück des Fernheizkraftwerks in der Adolf-Damaschke-Straße zu einem Kaufpreis von knapp zwei Millionen Euro vom bisherigen Eigentümer Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte/Wohnstadt (NHW) in das Eigentum der Stadt Schwalbach. red

2 Gedanken zu „Fernwärmepreise werden geprüft

  1. Dann wird man eon damit „konfrontieren“. Wie putzig.
    Kurze Info für alle Stadtverordneten: eon weiß das schon. Man braucht sie nicht „konfrontieren“.
    Man muss endlich rechtliche Schritte einleiten, wieso versagt die Stadt da komplett?
    Wieso stehen nur die Grünen auf der Seite der Bürger und der Rest der Stadtverordneten steht auf der anderen Seite?
    Der Bürgermeister konnte angeblich erst im Januar jemanden mit der Prüfung beauftragen, weil vorher Weihnachten war (!?).
    Außerdem lässt er offenbar nur prüfen ob die kriminelle Preisgleitklausel richtig angewendet wurde, und nicht ob die Preise überhöht sind.

  2. Eine ingenieurtechnische Betrachtungsweise, nachzulesen im Anhang der Magistratsvorlage 18/M 0222.
    In der Limesstadt gibt es in der Mehrzahl Wohnblocks mit 16 oder 24 Wohneinheiten, verglichen werden 15 oder 30 Wohneinheiten. Da Abrechnungskosten miteingepreist werden ist das in Summe nicht ganz vergleichbar. Hinzu kommen große Gewerbeflächen und Hochhäuser sowie eine Vielzahl an Reihen-oder Einfamilienhäuser, die im gleichen System versorgt werden.
    Für das Abrechnungsjahr 2019 wurde auf ingenieurtechnischer Basis keine Abweichung zum Hessischen Durchschnittswert festgestellt.

    Die Erhebung des Kartellamtes stellte auf das Verhältnis Energie/Ertrag ab und zeigte eine überdurchschnittliche Verbraucherbelastung in den Vergleichsjahren 2010-2012. Dies galt konzernintern nicht nur für Schwalbach sondern für alle damals von Innogy betriebenen Fernheizwerke in Deutschland. Nachzulesen auf der Webseite der IG Fernwärme Schwalbach.

    Heizkostenchecks die ich in 2001 über die Webseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt und Energie sowie in 2023 über die Seite des Mieterbunds durchführte, zeigen auf, dass der Energiebedarf des Wohnblocks in dem ich wohne entsprechen dem Baujahr (1960’er Jahre) und der von der Nassauischen Heimstätte durchgeführten Energiesparmaßnahmen (6seiten Dämmung, Fenster, Rohrisolierungen) gut ist. Trotzdem werden die Energiekosten tendenziell höher als vergleichbar auf Basis des Energieverbrauchs bezeichnet.

    Eine Neubewertung der Grundkosten über Anschlusswerte wäre zumindest für die gedämmten Wohnhäuser erstrebenswert.

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