16. März 2023

Verbraucherschutzverband plant Musterfeststellungsklage – Heute Info-Veranstaltung

„E.on“ korrigiert Vorauszahlungsforderungen

Die „E.on“ hat nach Angaben der Interessengemeinschaft (IG) Fernwärme die mit der Jahresabrechnung versandten dramatisch überhöhten Vorauszahlungsforderungen korrigiert.

Es war laut IG Fernwärme von vornherein absehbar, dass vor allem wegen der als. „Gaspreisbremse“ bekannten staatlichen Unterstützung die Fernwärmekosten im Jahr 2023 für die meisten Kunden deutlich niedriger ausfallen würden. Mit der Korrektur der Vorauszahlungsforderungen ist der Betreiber des Heizkraftwerks einer Forderung der Interessengemeinschaft Fernwärme endlich nachgekommen.
Dies ändere aber nichts daran, dass im Spätsommer mit der Abrechnung für das Jahr 2022 erneut mit einer drastischen Steigerung der Fernwärmekosten zu rechnen sei. Der Arbeitspreis verdoppele sich nach der jetzt veröffentlichten Preisliste noch einmal gegenüber dem Vorjahr.
Die Verbraucherzentrale hält diese Preiserhöhungen des Essener Energieversorgers „E.on“ bei der Fernwärme für rechtswidrig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) will deswegen mit einer Musterfeststellungsklage gegen das Unternehmen vorgehen.
Verbraucher dürften „nicht zu Unrecht abkassiert werden, erst recht nicht in dieser sowieso schon belastenden Preiskrise“, sagte Ramona Pop, Vorständin des VZBV, dem „Handelsblatt“. Bei der Fernwärme herrsche keinerlei Wettbewerb.
Die Interessengemeinschaft Fernwärme Schwalbach war von vornherein in die Vorbereitung einer solchen Musterfeststellungsklage eingebunden und sieht sich nun bestätigt. Jetzt kommt es darauf an, dass sich die betroffenen Fernwärmekunden melden.
Nähere Informationen gibt es bei der Veranstaltung der IG Fernwärme am heutigen Donnerstag um 19 Uhr im großen Saal im Bürgerhaus. Der bundesweit bekannte Finanzmathematiker und Volkwirt Werner Siepe erläutert seine umfangreiche Studie zur Kritik an den überhöhten Fernwärmepreisen. Außerdem werden die Perspektiven für eine Abwärmenutzung der am Kronberger Hang entstehenden Rechenzentren kritisch beleuchtet. red

2 Gedanken zu „„E.on“ korrigiert Vorauszahlungsforderungen

  1. Für Kunden sind die stark gestiegenen Preise kaum nachvollziehbar. Die Mainova verweist auf komplizierte Berechnungen.

    Frankfurt -Erheblich steigende Kosten fürs Heizen ihrer Wohnungen machen zehntausenden Frankfurter Fernwärmekunden Sorgen. „Ich verstehe das überhaupt nicht“, klagt ein Bornheimer Mieter, der sich an diese Zeitung gewandt hat. „Bei uns im Hochhaus mit 144 Wohnungen ist die Abrechnung der Fernwärme unverständlich. Wir sparen, wir machen Wärmedämmung, und trotzdem zahlen wir mehr.“

    Quelle: https://www.fnp.de/frankfurt/verwirrung-teure-fernwaerme-sorgt-bei-den-frankfurtern-fuer-sorgen-und-92215202.html?itm_source=story_detail&itm_medium=interaction_bar&itm_campaign=share

  2. „Die Verbraucherzentrale hält diese Preiserhöhungen des Essener Energieversorgers „E.on“ bei der Fernwärme für rechtswidrig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) will deswegen mit einer Musterfeststellungsklage gegen das Unternehmen vorgehen.“

    Richtig ist, so die Webseite der VZBV, dass eine Klage geprüft wird. Um diese Prüfung durchzuführen, benötigt die VZVB möglichst aussagekràftige Unterlagen aus dem bundesweiten EON Fernwärmeversorgungsgebiet.

    Erst wenn sich bei der Prüfung dieser Unterlagen begründete rechtliche Zweifel zeigen wird eine Musterfeststellungsklage eingereicht.
    Wird diese angenommen kommt es zu einer Veröffentlichung im Klageregister und jeder betroffene Haushalt kann der Klage beitreten.

    Das Ergebnis ist für alle Beigetretenen rechtsverbindlich, auch wenn die Klage ganz oder teilweise verloren geht.

    Ansonsten wurden bei mir aus anfänglich 266 € Abschlagsforderung auf eigene Einrede bereits im November 2022 160 €, jetzt mit Post von heute 103 €. Mit ausführlicher Berechnung.
    Gleichfalls verzichtet EON auf die Erhebung der Abschlàge für Januar und Februar, so dass für 2023 nur 10 Abschläge verlangt werden.

    Wie das in 2024 ohne Preisbremse weitergeht bleibt offen. Gas ist nach wie vor teurer als vor dem Krieg, die Gasspeicher wurden in 2022 vom Wirtschaftsministerium zu jedem Preis gefüllt, das wird sicher beim Einspeisen ins Netz auf die Verbraucher umgelegt. First in first out würde bedeuten, dass Preisspitzen bei den Verbrauchern durch die Energiepreisbremse abgefedert werden. Gibt es einen Mischpreis beim Ausspeichern, dann werden wir noch länger über den aktuellen Neukontrakten liegen.

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