Die Stelle der stellvertretenden Schiedsperson für die beiden Schwalbacher Schiedsamtsbezirke I und II ist neu zu besetzen. Die gesuchte stellvertretende Schiedsperson vertritt die beiden Schiedsleute aus dem alten Ort und der Limesstadt bei deren Abwesenheit.
Voraussetzungen zur Ausübung dieses wichtigen Ehrenamtes sind ein einwandfreies Führungszeugnis, Interesse an juristischen und rechtlichen Vorgängen, sowie Zeit, sich den Problemen anderer Mitmenschen zu widmen. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen, sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Schiedspersonen werden von der Stadtverordnetenversammlung auf fünf Jahre gewählt und vom Amtsgericht Königstein bestätigt. Nicht gewählt werden können Personen, die als Betreuer bestellt sind oder in juristischen und verwandten Berufen arbeiten. Auch sollte die Bewerberin oder der Bewerber mindestens 30 Jahre, jedoch nicht älter als 75 Jahre alt sein.
Die Aufgaben des Schiedsamts bestehen darin, Schlichtungsverfahren in Rechtsstreitigkeiten (vorwiegend im Bereich Nachbarschaftsrecht) und Strafsachen durchzuführen, mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Grundlage für die Tätigkeit sind die Vorschriften des Hessischen Schiedsamtsgesetzes.
Schiedspersonen führen bei ihrer Amtsausübung die Bezeichnung „Schiedsfrau“ oder „Schiedsmann“. Sie sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig, bekommen aber sämtliche notwendigen Aufwendungen und Auslagen erstattet, sowie Aus- und Fortbildungslehrgänge bezahlt.
Interessierte Schwalbacher Bürgerinnen und Bürger, die sich auf die vakante Stelle bewerben möchten, werden gebeten, sich schriftlich bis zum 31. Mai unter Angabe ihres Berufes, Geburtsdatums und Geburtsorts beim Magistrat der Stadt Schwalbach, Ordnungsamt, Frau Klein, Marktplatz 1-2, 65824 Schwalbach am Taunus, zu bewerben.
Nähere Auskünfte zu der Tätigkeit gibt es auf der Homepage des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen unter schiedsamt.de im Internet. red