Aus Sicht der Grünen ist es ausgesprochen ärgerlich, dass der Bürgermeister ein dreiviertel Jahr gebraucht hat, um in einer Pressemitteilung zu bestätigen, dass die Fernwärmepreise in Schwalbach seit dem Jahr 2021 deutlich über dem durchschnittlichen Preis vergleichbarer Versorgungsunternehmen liegen.
Den Grünen zufolge steht immer noch nicht fest, ob der Magistrat – wie im Erbbauvertrag vorgesehen – den Heizwerkbetreiber rechtzeitig zur Preiskorrektur aufgefordert und eine sechsmonatige Erledigungsfrist gesetzt hat. Inzwischen wäre bei korrekter Handhabung auch die dreimonatige Nachfrist abgelaufen. Die Stadt könnte dann Inhaberin des Erbbaurechts werden und hätte damit das Betriebsrecht für das Fernheizwerk.
Unterdessen habe „E.on“ die Preise weiter erhöht. Der Energieversorger beruft sich laut der Ökopartei dabei auf eine umstrittene Preisänderungsklausel, der die Stadt im Jahr 2021 zugestimmt hatte. Viele Fernwärmekunden müssten aus diesem Grund bei der Jahresabrechnung für das Jahr 2022 mit einer hohen Nachzahlungsforderung rechnen. Die Interessengemeinschaft Fernwärme fordert den Grünen zufolge deshalb, dass bei der Abrechnung ein Ausgleichsbetrag für überhöhte Fernwärmepreise berücksichtigt wird. Ob es dazu komme, sei noch ungewiss.
Die Grünen wollen nun offiziell wissen, ob dem Heizwerkbetreiber eine Frist zur Preissenkung gesetzt wurde, wann eine solche Frist endete und ob die im Erbbauvertrag vorgesehene dreimonatige Nachfrist abgelaufen ist.
Zu all dem fände sich in den Magistratsprotokollen bisher kein einziges Wort. Es bedürfe dringend der Aufklärung. red