5. Dezember 2023

IG Fernwärme: „Anschlussleistung reduzieren bei geringem Verbrauch“

Völlig veraltete Abrechnungspraxis

Die Interessengemeinschaft (IG) Fernwärme ermuntert Fernwärmekunden, die einen festen Grundpreis zahlen, den bevorstehenden Beginn eines neuen Abrechnungsjahres ab 1. Januar 2024 und den Betreiberwechsel zur Süwag zum Anlass zu nehmen, eine Abrechnung nach Anschlussleistung und entsprechende Reduzierung des Grundpreises einzufordern.

Nach Ansicht der Interessengemeinschaft ist der Arbeitspreis für die gelieferten Fernwärmeeinheiten viel zu hoch. Das ist aktuell der Hauptgrund für den vielfachen Protest der Fernwärmekunden, für die Sammelklage der Verbraucherzentrale und für das erneute Kartellverfahren gegen „e.on“. Dabei gerät laut IG Fernwärme leicht in Vergessenheit, dass bei vielen Kunden auch der Grundpreis zu hoch angesetzt ist und das gilt regelmäßig bei geringerem also unterdurchschnittlichem Wärmeverbrauch.
„E.on“ rechne in Schwalbach bei privatem Wohnraum immer einen einheitlichen Grundpreis pro Quadratmeter ab. Wer also in Wärmedämmung investiert habe oder wer besonders sparsam heize, der bezahle für die gelieferte Fernwärme insgesamt einen höheren Preis. Eine solche Abrechnungspraxis sei völlig „aus der Zeit gefallen“, werde mittlerweile von kaum einem anderen Versorgungsunternehmen noch angewendet und widerspreche auch eindeutig der gesetzlichen Regelung.
Gemäß der Interessengemeinschaft haben Fernwärmekunden nach Paragraph 3 Fernwärmeverordnung einen Anspruch auf „Leistungsanpassung“, also darauf, dass der Grundpreis dem Wärmebedarf angepasst wird. Als Faustregel gelte ganz allgemein, dass sich zum Beispiel durch zeitgemäße Wärmedämmung eines typischen Reihenhauses der Wärmebedarf um die Hälfte reduzieren ließe, dementsprechend sollte auch nur ein um die Hälfte reduzierter Grundpreis berechnet werden.
Die längst überholte, aber für den Heizwerkbetreiber einträgliche Abrechnungspraxis führe dazu, dass sich sparsames Heizen und Investitionen in Wärmedämmung nur in geringerem Maße auszahle und sie sei auch noch aus einem anderen Grund erkennbar ungerecht: Gewerbliche Unternehmen und die Stadt dürften differenziert „nach Anschlusswert“ abrechnen, nur für Wohnraum sehe die derzeitige Preisübersicht der „e.on“ eine solche Differenzierung ausdrücklich nicht vor.
Die zweifellos gesetzeswidrige Festlegung eines starren Grundpreises für Wohnraum war der IG Fernwärme zufolge schon wiederholt Gegenstand von streitigen Debatten im Stadtparlament, bislang aber noch ohne Erfolg. Zu beachten sei, dass eine differenzierte Abrechnung nach Anschlussleistung rechtzeitig, also vorab eingefordert werden müsse und nicht lediglich im Nachhinein geltend gemacht werden könne.
Die Interessengemeinschaft bietet Unterstützung per E-Mail an arnold.bernhardt@t-online.de an. red

Ein Gedanke zu „Völlig veraltete Abrechnungspraxis

  1. Das sollten auch die Wohnungsbaugesellschaften veranlassen, die in den vergangenen Jahren ihren Wohnungsbestand in der Limesstadt wärmegedämmt haben. So haben sämtliche Blocks der NH seit mehr als einem Jahrzehnt eine dämmende Außenhülle und andere Fenster. Der Anschlusswert ist leider immer noch der alte.

    Damit zahlen seit vielen Jahren die Mieter einen wahrscheinlich überhöhten Grundpreis, eine ungerechte Lastenverteilung in diesem geschlossenen System.
    Da sie nicht Gebäudeeigner sind, aber Vertragspartner des Fernheizwerks für ihre genutzte Wohneinheit, ist die Situation noch schwieriger, um hier zu einem Interessenausgleich zu kommen.

    Für die Überprüfung der Arbeitspreise lohnt sich in jedem Fall der Beitritt zur Musterfeststellungsklage.
    Der Grundpreis macht aber bis zu 50% der Fernwärmerechnung aus. Hier sollte dringend auf Abhilfe gesonnen werden.
    Vertreter der NH sind Teil der Heizkostenkommission. Von dieser ist seit der letzten Veranstaltung vor einem Jahr nichts mehr zu hören.

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