Die Stadt Schwalbach hat „E.ON Energy Solutions“ bereits drei anwaltliche Schreiben mit der Aufforderung geschickt, die Fernwärmepreise in Schwalbach zu senken. Die Schreiben selbst will Bürgermeister Alexander Immisch nicht öffentlich machen, erläutert aber auf Anfrage der Schwalbacher Zeitung, was die Stadt fordert.
Nach Auskunft der Stadtverwaltung hat die Stadt die verantwortliche „E.ON“-Tochter am 14. Juli, am 13. November und am 6. Dezember schriftlich von der Frankfurter Kanzlei „Ettrich Rechtsanwälte & Notare“ abmahnen lassen.
In den Schreiben fordert die Stadt die „Unterlassung der schuldhaften Verletzung der Betriebsvereinbarung und Anpassung der Rechnungsbeträge für die Liegenschaften der Stadt Schwalbach für das Jahr 2022“. Zur Untermauerung ihrer Forderung hat die Stadt eine Liste mit Preisübersichten beigelegt, die aus ihrer Sicht belegen, dass die Preise in Schwalbach deutlich höher sind als in anderen Versorgungsgebieten in Hessen. Außerdem hat die Stadt nach eigenen Angaben explizit darauf hingewiesen, dass sie wegen der Höhe der Preise die entsprechende Klausel im Erbpachtvertrag als erfüllt ansieht. Das bedeutet, dass die Stadt zumindest indirekt mit einem Entzug des Erbbaurechts für das Grundstück in der Adolf-Damaschke-Straße droht.
Die Liste mit Vergleichspreisen wird laut Stadt allerdings weder von „E.ON Energy Solutions“ noch von „Süwag Grüne Energien“ akzeptiert. Die Süwag-Tochter ist seit Anfang 2023 für das Schwalbacher Heizkraftwerk zuständig. Zurzeit verhandelt die Stadt mit E.ON und Süwag über eine einvernehmliche Lösung. “Der derzeitige Fokus der Gespräche liegt auf der Klärung der Auslegung des Wortlaufs der vertraglichen Vereinbarungen und der daraus resultierenden Auswahl der vergleichbaren hessischen Fernwärmeversorgungen“, schreibt die Pressestelle der Stadt auf Anfrage der Schwalbacher Zeitung.
In ihrem Schreiben vom 6. Dezember hat die Stadt E.ON/Süwag auch darüber informiert, dass die E.ON-Nachforderungen für Wärmelieferungen im Jahr 2022 für die städtischen Liegenschaften nicht beglichen werden, soweit die Nachforderungen die „Soll“-Wärmepreisberechnungen für die Jahre 2021 und 2022 überschreiten. Die Stadtverwaltung hat errechnet, was ihrer Meinung nach ein angemessener Preis ist und wie viel sie noch für das Jahr 2022 zu bezahlen hätte. Nach den Berechnungen der Stadt ergibt sich daraus für die städtischen Gebäude unterm Strich sogar eine Nachforderung der Stadt gegenüber E.ON/Süwag. MS