Schlechte Autofahrer können unabsichtlich zu Straftätern werden. Wenn sie etwa einen schweren Autounfall verursachen, landen sie ganz schnell wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar fahrlässiger Tötung vor Gericht und müssen mit empfindlichen Strafen rechnen, auch wenn sie das Geschehene nie beabsichtigt haben.
Schlechte Bürgermeister müssen das nicht befürchten. Denn wenn sie einen schweren Unfall verursachen und zum Beispiel 19 Millionen Euro entgegen geltender Beschlüsse bei einer dubiosen Bank anlegen und verlieren, dann bleiben sie straffrei – ganz gleich wie dilettantisch und leichtfertig sie gehandelt haben. Es gibt keine fahrlässige Untreue.
Weil das so ist, war von Anfang an klar, dass Bürgermeister Alexander Immisch wegen der verlorenen Greensill-Millionen strafrechtlich nicht belangt werden kann. Alles andere als eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens wäre eine Überraschung gewesen.
Da er aber trotzdem die alleinige Verantwortung für den größten finanziellen Verlust in der Geschichte Schwalbachs trägt, liegt es nun an Landrat Michael Cyriax, das Desaster aufzuarbeiten und all die gut dokumentierten Regelverstöße im Schwalbacher Rathaus zu ahnden, die nötig waren, damit es zu einem derartigen Millionenverlust kommen konnte.
Und auch der Magistrat könnte endlich einmal über Regressforderungen nachdenken. Bei einem Verkehrsunfall verzichtet der Geschädigte ja auch nicht darauf, dass der Unfallverursacher den Schaden oder zumindest einen Teil davon bezahlen muss.
Lesen Sie dazu auch den Bericht „Kein Prozess gegen Alexander Immisch“ und schreiben Sie Ihre Meinung in das Feld unten!