24. Januar 2024

Leserbrief

„Streik ist ein Grundrecht“

Zum Kommentar „Kant im Kuhstall“ in der Ausgabe vom 17. Januar erreichte die Redaktion nachfolgender Leserbrief von Rolf Bär. Leserbriefe geben ausschließlich die Meinung ihrer Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich Kürzungen vor. Wenn auch Sie einen Leserbrief veröffentlichen möchten, senden Sie ihn unter Angabe Ihrer vollständigen Adresse und einer Rückruf-Telefonnummer an info@schwalbacher-zeitung.de.

Natürlich ist der Frust der vom Streik betroffenen Bahnkunden verständlich. Aber, wann sollen die Lokführer denn streiken, wenn sie streiken – von 24.00 Uhr bis 6.00 Uhr? Zu einer Zeit, wo es quasi keinem Bahnbenutzer wehtut? Dann wäre der Streik völlig wirkungslos und die Forderungen der Lokführer von vornherein nicht durchsetzbar.
Außerdem ist nach Artikel 9 Absatz 3 unseres Grundgesetzes der Streik ein Grundrecht und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarifforderung. Dies gilt für Warnstreiks genauso wie für den Vollstreik.
Wer sich einmal die Mühe macht sich mit Lokführern zu unterhalten, der wird sehr schnell erkennen können, wie diese Frauen und Männer einem Zeitstress ausgesetzt sind, da die Taktzeiten zwischen Fahren – Ruhezeit – Fahren so kurz sind und das sowohl tagsüber als auch nachts, das hier unbedingt eine kürzere Arbeitszeit notwendig ist. Von der schlechten Bezahlung einmal ganz abgesehen.
Der damalige unglücksselige Bahnchef Mehdorn hat nicht nur bei notwendigen technischen Erneuerungen, sondern auch bei der rechtzeitigen Einstellung von Lokführern die Deutsche Bahn quasi kaputtgespart. Diese Folgen werden heute auf den Rücken sowohl der Lokführer, als auch letztendlich der Bahnkunden ausgetragen.
Bei den Bauern ist deren steuerliche Situation beim Agrardiesel sehr ruinös, zumal die mit ihnen in Konkurrenz stehenden Landwirte in den europäischen Nachbarländern auf „ihren“ Agrardiesel dort keine Steuern zahlen.
Die Klimakleber der letzten Generation sind für mich keine Gruppe, die ich über Gebühr ernst nehme.

Rolf Bär, Sulzbach

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