Am Dienstag, 27. Februar, lädt die Interessengemeinschaft (IG) Fernwärme zu einer Informationsveranstaltung rund um Fernwärmethemen um 19 Uhr ins Bürgerhaus ein. Dr. Rainer Roßberg wird die aktuelle Preisentwicklung darstellen und es gibt Gelegenheit, sich über den aktuellen Stand der Situation zu informieren.
Der Arbeitspreis für die gelieferte Fernwärme war laut der IG Fernwärme im gerade abgerechneten Jahr 2022 viel zu hoch. Das sei aktuell der Hauptgrund für den vielfachen Protest der Fernwärmekunden, für die Sammelklage der Verbraucherzentrale und für das erneute Kartellverfahren gegen „E.on“. Der Heizwerkbetreiber hat laut IG Fernwärme bisher Zugeständnisse abgelehnt, aber für die Mehrzahl der Schwalbacher Kunden noch keine Abrechnungen für das Jahr 2022 erstellt.
Das bringe sowohl Vermieter als auch Hausverwaltungen mittlerweile in Schwierigkeiten. „E.on“ sei aber telefonisch und per E-Mail nur schwer zu erreichen. Diese „unwürdige Situation“ stelle das Modell einer privatwirtschaftlich organisierten Wärmeversorgung bei städtischem Anschlusszwang endgültig in Frage.
Über die Sammelklage der Verbraucherzentrale wird der Interessengemeinschaft zufolge nicht so schnell entschieden werden. Die IG Fernwärme erneuert deshalb ihre Vorschläge für eine vorläufige Regelung, die wenigstens den „guten Willen“ der Gegenseite erkennen lassen soll. „Eine Gutschrift wenigstens über einen Teilbetrag wäre deshalb schon eine vertrauensbildende Maßnahme gerade im Hinblick auf den städtischen Anschlusszwang und auf die weitere Zusammenarbeit mit der Stadt“, heißt es in einer Mitteilung der IG Fernwärme.
Der Grundpreis müsse endlich auch für privaten Wohnraum nach Wärmebedarf, also nach Anschlusswert, abgerechnet werden können. Die bisherige Praxis, einen einheitlich hohen Grundpreis pro Quadratmeter zu berechnen, benachteilige diejenigen, die in Wärmedämmung investiert haben oder besonders sparsam heizen. „Damit fortzufahren, wäre ein Hohn auf alle Bemühungen um sparsamen Energieverbrauch“, heißt es seitens der IG Fernwärme. red
Aktiengesellschaften handeln u.a. nach Gesellschaftsrecht.
Welcher Vorstand kann es sich da erlauben ohne rechtliche Grundlage „guten Willen“ durch Forderungsverzicht zu zeigen.
Diese Stellungnahme der IG Fernwärme zeigt, auch sie erkennt, dass es offenbar rechtlich immer noch sehr schwierig ist.
Die Stadt wahrt Interessen der Anschlussnehmer und nimmt mittlerweile anwaltliche Vertretung in Fragen der Auslegung des Beitreibervertrags in Anspruch. Folge hieraus ist, dass die Abrechnungen auch auf Bitten der Stadt noch nicht den Weg zu den Kunden gefunden haben. Das alles war bereits in der Schwalbacher Zeitung nachzulesen.
Warum dies jetzt zu Kritik durch die IG Fernwärme führt ist nicht ersichtlich.
Auch die Partnergemeinschaft in Erkrath steht vor ähnlichen Problemen. Hier ist der Betreiber die kommunalen Stadtwerke.