Das Bundesamt für Justiz hat gestern die Verbandsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen „E.on energy Solutions GmbH“ im Verbandsklageregister seiner Internetseite bekannt gemacht.
Nach Angaben der Interessengemeinschaft (IG) Fernwärme Schwalbach können die hiesigen Fernwärmekunden damit ab sofort ihre Ansprüche zur Eintragung in das Register anmelden. Das Bundesamt für Justiz stellt hier ein Anmeldeformular zur Verfügung. Betroffene, die über keinen Internetzugang verfügen, können das Formular schriftlich beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Die Anmeldung von Ansprüchen ist noch eine geraume Zeit möglich, grundsätzlich bis drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist bisher aber noch nicht einmal anberaumt. Laut IG Fernwärme ist mit einem Verfahrensabschluss frühestens Ende des Jahres zu rechnen. Die IG Fernwärme bietet ihre Unterstützung bei der Anmeldung von Ansprüchen an. Weitere Informationen dazu und Kontaktadressen gibt es unter ig-fernwaerme-schwalbach.de im Internet.
Eingereicht hat die Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband. In der Klage wird beantragt, dass „E.on“ einen Teil der Heizkosten für die Jahre 2021 und 2022 zurückerstatten soll. Die Verbraucherschützer halten die Preisgleitklausel, die in den beiden Jahren zu extremen Preissteigerungen führte, für unwirksam und spricht von einer „ungerechtfertigten Bereicherung“. Die Verbandsklage nimmt ausdrücklich Bezug auf die Fernwärmeversorgung in Schwalbach. Darüber hinaus richtet sich die Klage gegen die Abrechnungen in zwei weiteren Versorgungsgebieten in Hamburg und Erkrath. MS