22. April 2024

„Schwalbachmobil“-Fahrt-Gutscheine können nur noch bis 30. April eingesetzt werden

Übergangsphase endet

Seit Anfang März gelten die neuen Konditionen für das zusätzliche Mobilitätsangebot „Schwalbachmobil“. Es soll insbesondere die Mobilität älterer oder bewegungseingeschränkter Menschen sowie Minderjähriger erhöhen. Wer den von der Stadt Schwalbach bezuschussten Service in Anspruch nehmen möchte, muss seit dem 1. März nicht mehr vorab einen Fahrt-Gutschein im Bürgerbüro im Rathaus erwerben.

Im nunmehr vereinfachten Procedere muss die Fahrt lediglich mindestens 30 Minuten vor dem gewünschten Fahrtantritt beim beauftragten Unternehmen Limes-Taxi unter der Telefonnummer 06196/82030 mit dem Fahrtziel und unter Angabe des Stichworts „Schwalbachmobil“ angemeldet werden. Der Eigenanteil in Höhe von drei Euro pro Person und Fahrt ist direkt im Taxi zu entrichten.
Bereits zuvor erworbene „Schwalbachmobil“-Gutscheine können nur noch bis zum 30. April gegen eine Fahrt eingelöst werden. Dann endet die Übergangsphase. Nicht verwendete Fahrt-Gutscheine können im Bürgerbüro gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden.
Alle Informationen zu „Schwalbachmobil“ gibt es unter schwalbach.de/SchwalbachMobil im Internet. Ansprechpartnerin im Rathaus ist die Mobilitätsbeauftragte Daniela Wolf vom Ordnungsamt. Bei Fragen und Anregungen ist sie unter der Telefonnummer 06196/804-160 oder per E-Mail an daniela.wolf@schwalbach.de zu erreichen. red

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