Die Interessengemeinschaft (IG) Fernwärme Schwalbach lädt am Donnerstag, 16. Mai, zu einem weiteren Informationstermin bezüglich der Sammelklage gegen E.on im Raum 9+10 im Bürgerhaus ein.
E.on hat der IG Fernwärme zufolge mit Blick auf die juristische Gegenwehr zunächst von Vollstreckungsmaßnahmen wegen nicht bezahlter Nachzahlungsforderungen abgesehen und erst einmal keine weiteren Abrechnungen versandt. Nach den offiziellen Verlautbarungen bestehe das Versorgungsunternehmen immer noch auf den viel zu hohen Nachforderungen aus den Abrechnungsjahren 2021 und 2022. Wer sich jetzt schon in Sicherheit wiege, für den könnte es nach Meinung der Interessengemeinschaft ein böses Erwachen geben. Bei einem normalen Reihenhaus in Schwalbach gehe es um über 3.000 Euro, die aus Sicht der Interessengemeinschaft zu Unrecht geltend gemacht werden.
Die e.on berufe sich auf eine Preisänderungsklausel, die im wesentlichen Bezug nehme auf erratische Peissteigerungen an der Gasbörse in den Jahren 2021 und 2022. Das ist laut Interessengemeinschaft eine unzulässige Bezugnahme, wie zwischenzeitlich in umfangreichen Rechtsgutachten festgestellt wurde. Alle nach dem Jahr 2020 erfolgten Preissteigerungen seien danach unwirksam und dies sei der wesentliche Inhalt der Sammelklage, die inzwischen durch die Verbraucherzentrale (vzbv) auf den Weg gebracht wurde.
Eine Entscheidung in dem Rechtsstreit stehe noch aus. Wichtig sei aber: „Nur wer sich ins Klageregister eingetragen ha, profitiert automatisch von dem Verfahrensergebnis. Alle Schwalbacher Fernwärmekunden können sich eintragen lassen. Es ist noch nicht zu spät“, heißt es in einer Pressemitteilung der IG Fernwärme.
Die Eintragung ins Klageregister setze nicht voraus, dass die Fernwärmeabrechnung für das Jahr 2022 versandt wurde. Viele Kunden haben noch keine Abrechnung erhalten. Eine Anmeldung zur Sammelklage sei dennoch problemlos möglich und zur Sicherung der eigenen Ansprüche dringend zu empfehlen.
Die Anmeldung ist laut Interessengemeinschaft grundsätzlich ohne große Umstände möglich. Von der Webseite der Interessengemeinschaft ig-fernwaerme-schwalbach.de aus kann sich jede Fernwärmekundin, jeder Fernwärmekunde unmittelbar zur Sammelklage anmelden. Wer keinen Zugang zum Internet hat, kann bei dem Informationstermin am 16. Mai Unterstützung erfahren. Mit den Abrechnungsunterlagen für das Jahr 2021 könne die Anmeldung dann gleich unmittelbar vor Ort erfolgen. red