5. Juni 2024

Leserbrief

„Ordnung und Gerechtigkeit“

Zum Artikel „Stadt stellt ‚rasende‘ Radler“ in der Ausgabe vom 31. Mai erreichte die Redaktion nachfolgender Leserbrief. Leserbriefe geben ausschließlich die Meinung ihrer Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich Kürzungen vor. Wenn auch Sie einen Leserbrief veröffentlichen möchten, senden Sie ihn unter Angabe Ihrer vollständigen Adresse und einer Rückruf-Telefonnummer an info@schwalbacher-zeitung.de.Der Gerechtigkeitsunterschied besteht bei dieser mehr als exotischen Maßnahme darin, dass man Autofahrer (nach meinen Recherchen) eine Geschwindigkeitsüberschreitung per Messdaten als rechtswirksamen (objektiven) Beweis nachweisen muss, bei Radfahrern aber angeblich das subjektive Augenmaß ausreicht, um sofort abzukassieren. Wenn darüber hinaus die zurecht genannte Verkehrsgefährdung insbesondere gegenüber den Kindern aufgeführt wird, dann ist sie in Bezug auf rasende Autofahrer, welche ohnehin den Großteil der Sünder ausmachen, womöglich ein „klein wenig“ größer – glaube ich.   
Selbstverständlich sollte man die rasenden Radfahrer (die sich zudem auch – und zwar ganz objektiv – oft auf Bürgersteigen breit machen) an Ort und Stelle anmahnen, so wie es erst vor einigen Tagen ein Ordnungspolizist (in meinem Beisein) ebenfalls im Fußgängerbereich der Sauererlenstraße gegenüber einem rasenden Autofahrer auch zurecht getan hat – allerdings ohne Strafzettel. Wenn es also um das Abkassieren geht, muss nun mal gleiches Recht für alle gelten; soll heißen: wenn Autofahrer in solchen einschlägigen – eben subjektiven – Fällen nicht abkassiert werden können, dann muss dies eben auch für Radfahrer gelten – sonst gefährden wir außer den schwächsten Verkehrsteilnehmern auch das Augenmaß für Gerechtigkeitssinn im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit.
Im Übrigen sollte man diesbezüglich doch einmal über eine Kennzeichnungspflicht für Fahrräder nachdenken (Stichwort: Bürgersteig).

Herbert Ochs,
Schwalbach

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