8. Oktober 2024

Fernwärmekunden können sich Sammelklage anschließen

IG Fernwärme spricht von „Mondpreisen“

Laut dem Bundesverband der Verbraucherzentralen entspricht die Berechnungsweise der Fernwärmepreise in Schwalbach nicht der Vorschrift der Fernwärmeverordnung und ist aus diesem Grunde unwirksam. Diese Auffassung ist der Interessengemeinschaft (IG) Fernwärme Schwalbach zufolge inzwischen durch umfangreiche juristische Gutachten untermauert und ist Gegenstand einer Sammelklage der Verbraucherzentrale gegen „E.on“.

Ein Großteil der Fernwärmekunden hat nach Angaben der IG Fernwärme immer noch keine Abrechnung für die Heizperiode 2022 erhalten. In 2022 sei der Arbeitspreis nach der von „E.on“ angewendeten Preisänderungklausel gleich viermal so hoch wie in dem „Normaljahr“ 2020 gewesen und die Preise hätten sich auf der Grundlage dieser Änderungsklausel in den Jahren 2021 und 2022 weit entfernt von den Fernwärmepreisen anderer Versorgungsunternehmen.
Diese problematische Berechnungsweise ist zuletzt beim Erwerb des Heizwerkgrundstücks durch die Stadt im Jahr 2021 ohne nähere Prüfung vereinbart worden. Da sie dem Bundesverband der Verbraucherzentralen zufolge nicht der Vorschrift der Fernwärmeverordnung entspricht, sei sie unwirksam. Insbesondere die Bezugnahme auf den besonders volatilen börsennotierten Gaspreis führt nach Ansicht der Interessengemeinschaft dazu, dass die Gestehungskosten nicht sachgerecht abgebildet werden und jedenfalls in den Jahren 2021 und 2022 viel zu hoch berechnet worden sind.
Alle Schwalbacher Fernwärmekunden, die unmittelbar eine Rechnung von E.on erhalten, können sich – so die IG Fernwärme – ohne Kostenrisiko der Sammelklage anschließen. Bei einem Erfolg der Sammelklage müssen die Fernwärmeabrechnungen hinsichtlich der Arbeitspreise auch in den Jahren 2021, 2022 und in den Folgejahren so abgerechnet werden wie im Jahr 2020. „Es geht also in den meisten Fällen um einen vierstelligen Eurobetrag, für viele Reihenhausbesitzer um 3.000 Euro oder mehr“, schreibt die IG Fernwärme in einer Mitteilung.
Die IG Fernwärme bedauert, dass die Klageerhebung noch nicht zu einem Umdenken bei den Heizwerkbetreibern geführt hat. „E.on“ und Süwag wollten an der Preisänderungsklausel festhalten. Und auch die Preisreduzierung durch die „Preisbremse“ der Bundesregierung bietet laut IG Fernwärme keine Gewähr dafür, dass nicht durch neuerliche Preissprünge am Gasmarkt in Zukunft wieder „Mondpreise“ aufgerufen werden. red

2 Gedanken zu „IG Fernwärme spricht von „Mondpreisen“

  1. Großteil der Fernwärme-Nutzer überzahlt fürs Heizen – Habeck-Gesetz könnte Korrektur behindern

    https://www.fr.de/wirtschaft/grossteil-der-fernwaerme-nutzer-ueberzahlt-fuers-heizen-habeck-gesetz-koennte-korrektur-behindern-zr-93364623.html

    Eigentlich haben sich die Fernwärmenutzer auf die Ankündigungen und den Auftritt des Ministers mit Ramona Popp (Verbraucherschutz) verlassen. Jetzt soll es noch schlechter werden als mit der derzeitigen Verordnung.
    Wo bleibt die Stimme der AG Fernwärme in dieser Diskussion?
    Da hat einer vollständig den Kompass verloren.

  2. „Diese problematische Berechnungsweise ist zuletzt beim Erwerb des Heizwerkgrundstücks durch die Stadt im Jahr 2021 ohne nähere Prüfung vereinbart worden. “

    Die beanstandende Preisformel wurde bereits bei der Abrechnung des Jahres 2019 zur Anwendung gebracht, nachdem der Betreiberwechsel von Innogy auf e.on erfolgte
    Allerdings sanken die börsennotierten Erdgaspreise im Jahr 2020 deutlich und sorgten für eine „entspannte“ Heizperiode.
    So ist es unerheblich, ob die Abrechnungen hoch oder wie im angeblichen „Normaljahr 2020“ niedrig waren, wenn die Preisformel an sich angefochten wird.
    Ein Vergleich mit der alten Preisformel müsste separat erfolgen. Wer macht sich die Mühe?

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