22. Oktober 2024

Stadtverordnete beschließen neue Hebesätze für die Grundsteuer

Weitere Erhöhung ab 2025 möglich

Seit Jahrzehnten wird dieses Grundstück im Sossenheimer Weg nicht bebaut. In Zukunft sollen Grundbesitzer, die keine Häuser bauen, höhere Steuern zahlen. Foto: Schlosser

Die bundesweite Grundsteuer-Reform zum 1. Januar 2025 verändert auch in Schwalbach die Hebesätze. Das Land Hessen hat Anfang Juni seine Empfehlung für einen neuen Hebesatz für die hessischen Städte und Gemeinden bekanntgeben: Danach soll der Satz für die Grundsteuer B von derzeit 400 auf rund 624 Prozent erhöht werden. Die Stadtverordneten haben das nun einstimmig beschlossen. Doch es könnte noch eine weitere Erhöhung geben.

Der Hebesatz für die Grundsteuer A wurde mit 0 Prozent festgesetzt und damit nicht verändert. Hier hatte das Land einen Satz von 1,19 Prozent empfohlen, da die Erhebung der Steuer aber mehr kosten als einbringen würde, hat das Stadtparlament darauf verzichtet.
Die Grundsteuer B betrifft alle Wohngebäude und somit sowohl Hausbesitzer als auch Mieter, da die Steuer auf die Nebenkosten umgelegt werden kann. Der nun deutlich höhere Hebesatz für die Grundsteuer B bedeutet allerdings nicht, dass es für alle teurer wird. Durch die neue Berechnung im Zuge der Grundsteuer-Reform sind die Steuermessbeträge in vielen Fällen gesunken, so dass die meisten Schwalbacherinnen und Schwalbacher 2025 nicht mehr bezahlen müssen als dieses Jahr. Der neue Hebesatz sorgt lediglich dafür, dass die Stadt mit der Grundsteuer in Zukunft genau so viel Geld einnimmt wie bisher.
Erster Stadtrat und Kämmerer Thomas Milkowitsch erläutert: „Anders als bei früheren Anpassungen ist der neue Hebesatz nicht mit dem alten Hebesatz vergleichbar. Die Berechnungsgrundlagen sind völlig andere als bisher. Der Sprung von 400 auf 624 Prozent bringt der Stadt deshalb nicht mehr Geld ein als bisher. Für einige Eigentümer wird es künftig zum Teil deutlich teurer, für andere spürbar günstiger – das hängt vom jeweiligen Steuermessbetrag ab. Die vom Bundesverfassungsgericht zurecht geforderte Grundsteuerreform wird daher Gewinner und Verlierer haben.“
Gleichwohl ist es möglich, dass die Stadtverordneten den Hebesatz für das neue Jahr im Zuge der jetzt anstehenden Haushaltsberatungen noch einmal anheben. Denn wie berichtet fehlt Schwalbach im neuen Jahr viel Geld. „Die Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs für das Haushaltjahr 2025 stellt durch den Einbruch der Gewerbesteuerzahlungen an die Stadt eine hohe Herausforderung dar“, erklärt Thomas Milkowitsch und kündigt an, dass der Magistrat den Stadtverordneten eine weitere Erhöhung der Hebesätze vorschlagen wird.

Neue Grundsteuer C

Immobilienbesitzer, die baureife, aber unbebaute Grundstücke in Schwalbach haben, müssen darüber hinaus mit einer weiteren Steuer rechnen: Der Grundsteuer C. Auf Antrag der SPD-Fraktion haben die Stadtverordneten die neue Steuer bereits beschlossen, der Hebesatz liegt aber noch bei 0 Prozent. Der Magistrat soll nun eine entsprechende Satzung ausarbeiten und einen Hebesatz vorschlagen.
In der Begründung des Antrags schreibt SPD-Fraktionsvorsitzender Eyke Grüning: „Die Entwicklung der Werte der Grundstücke wird vermehrt dazu genutzt, baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt zu halten.“ Die Grundsteuer C soll solche Spekulationen verteuern und einen finanziellen Anreiz schaffen, baureife Grundstücke auch tatsächlich zu bebauen. MS

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