Allseits bejubelt wurde in der vergangenen Woche das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass die Grundsteuer neu geregelt werden muss. Es könne ja schließlich nicht sein, dass dazu die Einheitswerte aus dem Jahr 1964 herangezogen werden. Natürlich war das am Anfang anders gedacht, aber mit den alten Werten sind eigentlich alle ganz gut zu Recht gekommen. Denn über die lokalen Hebesätze, die als zweiter Faktor bei der Berechnung hinzukommen, war auch bisher eigentlich für Gerechtigkeit gesorgt. Und ob ein Haus nun renoviert und teuer oder heruntergekommen und billig ist, spielt für die jeweilige Stadt keine Rolle. Die Kosten für die Infrastruktur – und dafür war die Grundsteuer einmal gedacht – sind immer die gleichen.
Wenn es nun ein neues Gesetz gibt, wird es für die meisten Schwalbacher wahrscheinlich teurer. Denn vermutlich gehören die hiesigen Immobilienbesitzer zu denen, die künftig auf Grund der exorbitanten Wertsteigerungen in den vergangenen Jahren grundsätzlich mehr bezahlen sollen. Und das gilt nicht nur für Einfamilienhäuser in Alt-Schwalbach.
Das einzige, was dann hilft, wäre eine deutliche Senkung des örtlichen Hebesatzes. Doch ob sich die Stadtverordnetenversammlung dazu durchringen kann, ist fraglich.
18. April 2018