21. November 2018

Leserbrief

„Ein Streich à la Schilda?“

Zum Thema Parkverbot in der Straße „Am Taunusblick“ erreichte die Redaktion nachfolgender Leserbrief. Leserbriefe geben ausschließlich die Meinung ihrer Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich Kürzungen vor. Wenn auch Sie einen Leserbrief veröffentlichen möchten, senden Sie ihn unter Angabe Ihrer vollständigen Adresse und einer Rückruf-Telefonnummer an info@schwalbacher-zeitung.de.

In unserer Straße darf nicht mehr geparkt werden! Die Stadt Schwalbach beabsichtigt circa 50.000 Euro für Umbaumaßnahmen in der Straße „Am Taunusblick“ für Absenkungen der Bürgersteige und Fahrbahnanhebungen auszugeben. Hierfür soll ein Nachtrag in den Haushaltsentwurf des Jahres 2019 eingebracht werden.
In der Anliegerstraße „Am Taunusblick“ kann seit mehr als 60 Jahren für Anlieger, Besucher, Handwerker nur geparkt werden indem auf dem einseitigen Bürgersteig geparkt wird, da sonst in der nur vier Meter breiten Fahrbahn kein anderes Fahrzeug vorbei kann. Ich kenne keine andere Straße in Schwalbach, die so schmal ist.
Und für das Parken hagelt es in den vergangenen Wochen zigfach Bußgelder der Ordnungsbehörde. Der Schwarze Peter dieser Vorortsituation liegt bei der Planung und Ausführung unserer Straße bei den damaligen Stadtverantwortlichen. Und die Parksituation darf nun nicht länger sein, weil die Straßenverkehrsordnung dies in ihren Paragraphen nicht zulässt.
Dennoch ist in der oberen Taunusstraße als Durchgangsstraße, die als Spielstraße gekennzeichnet ist, seit Jahren genau die gleiche Situation, mit dem Unterschied, dass es hier Bürgersteige und eingezeichnete Parkzonen gibt. Diese Handhabung könnte auch auf unsere Straße übertragen werden. Das jedoch darf es in unserer Straße nicht geben.
Ungleiches Recht? Könnten die oben angegebenen, kalkulierten Kosten nirgendwo sonst in Schwalbach nützlicher verwendet werden?

Heribert Schollmeyer,
Schwalbach

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