Die Interessengemeinschaft (IG) Fernwärme hat schon vor vielen Jahren die Voraussetzungen für den Kauf des Heizkraftwerksgrundstücks geschaffen, das die Stadt nun übernehmen will. Nun fordert die IG Fernwärme eine Verbesserung der Fernwärmeverträge.
Der von der Interessengemeinschaft beauftragte Fachanwalt hatte bereits im Jahr 2010 gründlich recherchiert und schließlich festgestellt, dass das alte Erbbaurecht für die Favorit, die heutige e.on, schon lange erloschen ist. Das wurde dann amtlich festgestellt und sogar durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofs bestätigt. Mit dem nun vorliegenden Erwerbsvertrag über das Heizkraftwerksgrundstück solle die Stadt Einfluss nehmen können auf die Grundlagenverträge zur Fernwärmeversorgung, also die Betriebsbedingungen, aber auch auf die Tarifgestaltung. Allerdings soll laut der IG Fernwärme nach dem Vorschlag des Magistrats ohne Ausschreibung sofort ein neuer Erbbauvertrag bis zum Jahresende 2027 abgeschlossen werden und die bisherigen Fernwärmetarife sollen für die weitere Vertragslaufzeit festgeschrieben werden.
Festgeschrieben wäre damit auch, dass sich die Grundpreise für Wohnraum weiterhin starr an der Quadratmeterzahl orientieren. Dadurch würden sich im Durchschnitt höhere Preise für Wohnraum als für Gewerbeflächen ergeben. Außerdem werde besonders geringer Energieverbrauch in gut wärmegedämmten Häusern durch einen besonders hohen Preis für die gelieferten Wärmeeinheiten bestraft.
Die Interessengemeinschaft erneuert deshalb ihren Vorschlag, dass Wohnraum ebenso wie Gewerberaum wahlweise nach Anschlusswert abgerechnet werden können sollte. Ein weiterer Änderungsvorschlag betreffe die Heimfallklausel. Eine pauschale Bezugnahme auf durchschnittliche Preise vergleichbarer Fernwärmeversorgungsunternehmen hätte sich schon in der Vergangenheit als völlig unpraktikabel erwiesen.
Die Interessengemeinschaft schlägt vor, dass der maßgebliche Indexpreis aus den Preisen von im Voraus benannten Versorgungsunternehmen gebildet werden soll. Sie will mit ihren Vorschlägen für mehr Rechtssicherheit sorgen und sicherstellen, dass die Schwalbacher nicht bis zum Jahr 2028 auf faire Preise warten müssen. Die Änderungen wären sehr überschaubar und die notwendigen Gespräche hierüber sollten sofort beginnen. red