27. Juli 2021

Schwalbacher Spitzen

Nicht herausreden

Mathias Schlosser

von Mathias Schlosser

Mit ihrem „Zwischenbericht“ aus dem Greensill-Ausschuss haben Grüne und FDP/Freie Bürger für viel Wirbel in der parlamentarischen Sommerpause gesorgt. Sie machen Bürgermeister Alexander Immisch als Hauptschuldigen für das Desaster verantwortlich, dass die Stadt Schwalbach möglicherweise 19 Millionen Euro an die insolvente Greensill-Bank verloren hat.
Was im vergangenen Sommer genau im Rathaus passiert ist, ist allerdings nach wie vor unklar und in keinster Weise bewiesen. Es sieht aber so aus, als habe eine Mischung aus Inkompetenz, Hemdsärmeligkeit, Faulheit, Gutgläubigkeit, übersteigertem Selbstbewusstsein und persönlichen Eitelkeiten zu der in der Schwalbacher Geschichte einmaligen finanziellen Katastrophe geführt hat. Und eines ist auch klar: So unfassbar fahrlässig und bisweilen auch dumm sich die Beteiligten auch verhalten haben, mit Absicht oder Vorsatz hat niemand gehandelt.
Daher ist es verwunderlich, dass bis heute noch niemand die Frage nach einer Amtshaftung gestellt hat. Sowohl der Bürgermeister als auch die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürften gegen grobe Fehler versichert sein. Und wenn eine solche Versicherung in solchen Fällen nicht einspringt, ja wann denn dann? Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man die Verantwortlichen beim Namen nennt und ihre Fehler klar und deutlich auflistet. Auf ein diffuses „Organisations- oder Verwaltungsversagen“ darf sich niemand herausreden.

Lesen Sie dazu auch den Bericht „Schwere Vorwürfe gegen den Bürgermeister“ und schreiben Sie Ihre Meinung in das Feld unten!

5 Gedanken zu „Nicht herausreden

  1. Beamtenstatusgesetz:
    § 34 Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten und Erscheinungsbild
    (1) Beamtinnen und Beamte haben sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen. Sie haben
    die übertragenen Aufgaben uneigennützig nach bestem Gewissen wahrzunehmen. Ihr Verhalten innerhalb und
    außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordern.

    § 36 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
    (1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche
    Verantwortung.

    Soweit der Gesetzestext. Daraus soll keine juristische Debatte über die Sommerpause folgen. RA Straka wird sicher im Detail, sofern diese bekannt werden, die entsprechenden juristischen Schlussfolgerungen beleuchten können. Bei politischen Wahlbeamten gibt es hin und wieder auch eine dem politischen Amt geschuldete Verantwortung.
    Zum wiederholten Mal sei darauf aufmerksam gemacht, dass der Bürgermeister zu Beginn der öffentlichen Auseinandersetzung gegenüber dieser Zeitung erklärt hat, er allein habe die Anlageentscheidungen getroffen.

  2. Bleibt noch zu ergänzen, dass eine persönliche Haftung des Bürgermeisters gegenüber dem Dienstherrn (Stadt Schwalbach) nur bei grober Fahrlässigkeit nach § 34 BeamtStG in Betracht kommt. Nach § 6 BeamtStG gilt das BeamtStG auch für Wahlbeamte auf Zeit.

  3. Ich gehe zwar davon aus, dass für den Bürgermeister eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, die meisten Versicherungen zahlen sogar bei grober Fahrlässigkeit, allerdings dürfte diese Versicherung nur bei Schäden von Dritten greifen, nicht gegenüber einem Schaden beim Dienstherrn. Ob außerdem die Versicherungssumme ausreicht, wage ich zu bezweifeln. Dann müsste der Bürgermeister schon über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, auch dann wäre aber zu prüfen, ob die bei grober Fahrlässigkeit zahlt und ob die Versicherungssumme ausreicht. Der Magistrat ist nicht zu beneiden, der Bürgermeister übrigens auch nicht.

  4. Eine Amtshaftung tritt durch den Dienstherrn gegenüber geschädigten Dritten ein. Die gibt es hier nicht, hier ist die Gemeinde selbst Geschädigte.
    Gegen Vermögensschäden durch fahrlässiges Handeln muss sich jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter eigenständig und auf eigene Rechnung versichern.
    Zutreffend ist, dass auch in solch einem Fall erst einmal ein Fehlverhalten konkret nach- und zugeordnet werden muss.
    Die Stadt ist halt kein DAX Konzern, da fangen Vorstandsmitglieder wohl erst nach Vorliegen solch einer Versicherung überhaupt erst an, Verantwortung zu tragen, siehe VW.

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