Im Zuge der Corona-Pandemie wurden mehr Menschen im Main-Taunus-Kreis von staatlicher Unterstützung abhängig. Das geht aus dem Sozialbericht 2019/2020 hervor, den Kreisbeigeordneter Johannes Baron vorgelegt hat.
„Der Main-Taunus-Kreis hat über alle Leistungsbereiche hinweg deutliche Zugänge zu verzeichnen“, meint der Sozialdezernent. „Die beantragten Hilfen konnten wir aufgrund bundesweiter Zugangsvereinfachungen schnell an die Menschen bringen.“ 12.956 Personen im Kreis erhielten Ende 2020 Sozialleistungen.
Im Jahr 2019 seien die Ausgangswerte noch komplett andere gewesen, und besonders die Zahl der Langzeitarbeitslosen habe stark verringert werden können. Mit der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 habe sich die Lage aber „grundlegend verändert“.
Johannes Baron zufolge stieg die Arbeitslosenquote zwischen dem Jahr 2019 zu 2020 von 3,1 auf 4,6 Prozent. Das habe zu einem starken Anstieg des Unterstützungsbedarfes geführt. 10.362 Personen haben demnach Ende 2020 Leistungen nach dem Sozialhilfegesetzbuch (SGB) II erhalten, das seien über 500 mehr als im Vorjahr gewesen. In Schwalbach lag die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die im vergangenen Jahr Hilfe nach dem SGB II bekommen haben, bei 374. Das entspricht einem leichten Anstieg von 5,1 Prozent im Vergleich zu 2019.
Die Zahl der Personen, die der Main-Taunus-Kreis in Arbeit vermitteln konnte, ist nach Angaben des Sozialdezernenten im Jahr 2020 „drastisch gesunken“. 2.080 Personen hätten mit Hilfe des Kommunalen Jobcenters eine reguläre Voll- oder Teilzeitstelle oder einen Minijob gefunden. Zwei Jahre zuvor seien es noch mehr als 2.800 gewesen. „Wir müssen weiter Kräfte bündeln und alles tun, damit ein großer Teil der Arbeitslosen nach der Pandemie wieder Arbeit findet.“ Der Kreis werde entsprechende Förderprogramme und Eingliederungszuschüsse für die Unternehmen bereithalten. Die Konzepte für solche Zuschüsse seien fertig. Arbeitgeber könnten sich beim Main-Taunus-Kreis melden.
Als weitere große Herausforderung wurden im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes vom Kreis zusätzliche Leistungen vom Landeswohlfahrtsverband (LWV) übernommen. Seit Jahresbeginn 2020 ist der Kreis für alle Eingliederungsarten für Behinderte von der Geburt bis zum Schulabschluss zuständig. Der Kreis habe das notwendige Fachwissen trotz schwierigster Rahmenbedingungen aufgebaut. „Ein riesiger Kraftakt, der nur durch den großen persönlichen Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich war“, erklärt Johannes Baron. Der Kreis habe im Zuge der Umorganisation rund 30 Fälle an den LWV abgegeben, aber umgekehrt rund 430 vom LWV übernommen. Wie der Sozialdezernent erläutert, sind beim Kreis nun alle Leistungen und Initiativen gebündelt – von der Eingliederungshilfe über die Koordinierungsstelle für die Belange von Menschen mit Behinderung und dem Kreisbehindertenbeirat bis zur Betreuungsbehörde.
Der komplette Sozialbericht 2019/2020 ist auf den Internetseiten des Kreises unter www.mtk.org abrufbar. red