18. Januar 2023

Onlineportal für defekte Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet nutzen

Störungen direkt online an Syna melden

Die Zuständigkeit für die Straßenbeleuchtung in Schwalbach liegt bei der Syna GmbH. Diese wartet die Lampen und nimmt Hinweise über nicht oder nicht ordnungsgemäß funktionierende Straßenlaternen vorrangig über das Internet entgegen.

Besteht durch die Störung der Straßenbeleuchtung eine akute Gefahr, bittet die Syna um eine Meldung über die Störungshotline 0800/7962787. Über das Störungsportal der Syna, das unter planauskunft.syna.de/stoerungsmeldung zu finden ist, gelangt man zu einer Planauskunft, die jede einzelne Straßenlaterne im Zuständigkeitsbereich des Unternehmens anzeigt. Lässt man den Zugriff auf den Standort zu, gelangt man ohne Umwege zum Schwalbacher Stadtgebiet und kann dort die betroffene Lampe mittels Standort und Laternennummer auswählen, die Art der Störung eintragen und die Angaben – zum Schutz gegen Missbrauch – mit seinem Namen und der E-Mail-Adresse bestätigen.
Die getätigte Information wird direkt an die Wartungsfirma weitergeleitet und die Laterne als „gestört“ angezeigt. Innerhalb der nächsten Tage erfolgt dann die entsprechende Reparatur. Der erste Hinweis darauf, dass sich hier etwas tut, ist das Anschalten der Straßenbeleuchtung am hellichten Tag. So können die Techniker die Fuktionstüchtigkeit der Laterne überprüfen und zugleich im Umkreis nach weiteren Ausfällen Ausschau halten.
Fast täglich erreichen das Ordnungsamt telefonisch, per Mail oder über den Mängelmelder Anzeigen, über nicht oder nicht ordnungsgemäß funktionierende Straßenlaternen. Da auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ordnungsamt eingehende Störungsanzeigen über das Störungsportal eingeben, ist der direkte Weg über die Homepage der Syna durch die Schwalbacher Bürgerinnen und Bürger in der Regel der schnellere.
Denn oftmals fehlt bei den Anzeigen der Hinweis auf die Laternennummer und es werden – zum Beispiel über den Mängelmelder – nur die GPS-Daten des Melders angezeigt und nicht die des Laternenstandorts. Dann muss der Melder telefonisch oder per E-Mail für nähere Angaben kontaktiert werden oder die Ordnungspolizei geht in den Abendstunden auf die Suche nach der defekten Lampe. Dadurch verzögert sich die Mitteilung an den zuständigen Wartungsdienst „manchmal nicht unerheblich“.
„Mit dem Störungsportal bietet die Syna GmbH eine unkomplizierte Alternative zur Störungshotline, die eine schnelle Entstörung von Ausfällen in der Straßenbeleuchtung zum Ziel hat“, sagt Erster Stadtrat Thomas Milkowitsch und empfiehlt daher die Nutzung des Online-Services. red

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