Zum Thema „Fernwärme in Schwalbach“ erreichte die Redaktion nachfolgender Leserbrief. Leserbriefe geben ausschließlich die Meinung ihrer Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich Kürzungen vor. Wenn auch Sie einen Leserbrief veröffentlichen möchten, senden Sie ihn unter Angabe Ihrer vollständigen Adresse und einer Rückruf-Telefonnummer an info@schwalbacher-zeitung.de.Im Dezember 2022 gab es eine Informationsveranstaltung des Kundenbeirats Fernwärme gemeinsam mit „E.on“. Die Sitzung war turbulent und es blieben viele Fragen aus dem Podium offen. Den Anwesenden wurde zugesagt, dass die auf einem Flipchart mitprotokollierten Fragestellungen im Nachgang beantwortet werden und die Antworten öffentlich zugänglich zumindest im Internet eingestellt werden. Bis heute ist weder auf der Webseite der „E.on“ noch dem Informationssystem der Stadt Schwalbach etwas davon zu finden.
Die Prüfung der Angemessenheit der Fernwärmeabrechnung 2021 ist offenkundig noch immer nicht abgeschlossen. Die Abrechnung 2022 steht aus und wird die Kunden wohl demnächst erreichen. Es erschließt sich nicht, warum die vertraglich vereinbarte Feststellung der Angemessenheit der in Schwalbach erhobenen Preise nicht bereits vor der Zustellung der Abrechnungen an die Kunden erfolgt oder aber von Seiten des Leistungserbringers die Abrechnung mit einem entsprechenden Vorbehalt versehen wird. Es ist ebenso unverständlich, warum es Anträge und Beschlüsse seitens der Stadtverordnetenversammlung bedarf, um solch eine Angemessenheitsprüfung durch den Magistrat in Auftrag zu bringen. Es ist ureigenste Verpflichtung des Betreibers hier sein vertragskonformes Verhalten rechtzeitig und vollumfänglich aus eigenem Antrieb darzulegen.
Auch wenn sich momentan die Aufregung dank der Preisbremse und der angepassten Abschlagsforderungen öffentlich etwas gelegt hat bleibt die grundsätzliche Problematik doch bestehen.
Die Stadt berät in einer Magistratskommission die Zukunft der Wärmeversorgung in Schwabach und den Weiterbetrieb des Fernheizwerks nach 2027.Diese Beratungen sind vertraulich wie alle Magistratssitzungen. Es verbietet aber niemand dem Magistrat Zwischenberichte zum Sachstand öffentlich zu kommunizieren. Schade, dass erst Prüfanträge an den Magistrat auf den Weg gebracht werden müssen um Transparenz herzustellen.
Daneben gibt es den Kundenbeirat Fernwärme. Auch dieser tagt offenbar nichtöffentlich, es finden sich weder aktuelle Einladungen noch Protokolle seiner Sitzungen im Informationssystem der Stadt. Warum? Ist nicht ein Kundenbeirat per se schon öffentlich, sollen dort doch die Interessen der Anschlussnehmer vertreten werden. Wie ist der Sachstand im Kundenbeirat zur beauftragten Prüfung zur Angemessenheit der Fernwärmepreise in Schwalbach?
Es wäre gut, wenn der Magistrat regelmäßig zumindest in Berichtsform öffentlich die Stadtverordnetenversammlung und die Schwalbacher Bürgerinnen und Bürger über den Sachstand seiner Beratungen zum Fortgang der Fernwärmeplanung und des kommunalen Wärmeplanes insgesamt informiert.Gleiches ist vom Kundenbeirat Fernwärme zu wünschen, eigentlich zu erwarten. Was nutzt ein Kundenbeirat wenn die Kunden nichts von und über ihre Interessenvertretung erfahren.
Im Herbst sind Landtagswahlen, auch hier ist das Thema Fernwärme ein relevantes, selbst wenn die Parteien dies nicht ausdrücklich in ihren Programmen beschreiben. Landes-und Bundesmittel zur Wärmewende, die rechtlichen Rahmensetzungen sowie die Bundes- und Landeskartellbehörden sind zumindest für die Anschlussnehmer der Fernwärme in Schwalbach und überall im Land von Bedeutung. Leben und heizen sie doch in einem geschlossenen System ohne Ausweichmöglichkeiten. So muss es leider erst zu möglichen Musterfeststellungskagen wie im Fall „E.on“ kommen, bevor sich hoffentlich etwas bewegt.
Dabei haben es die kommunalen Vertretungen ebenso in der Hand, wie Landes- und Bundespolitiker hier von sich aus die rechtlichen Voraussetzungen im Interessenausgleich zu formulieren und konkrete vertragliche Umsetzungen zu vereinbaren.
Norbert Dienst,
Schwalbach